Gewinnspielrechtliches Kopplungsverbot in Deutschland europarechtswidrig

Jeder Jurist im 1. Semester und jeder Neuling im Marketing kennt es: Das gewinnspielrechtliche Kopplungsverbot: Es darf kein Gewinnspiel angeboten werden, das mit dem Warenabsatz des Spiel-Veranstalters verbunden ist.

In concreto: Die Deutsche Telekom darf keine Karten zur nächsten Fussball-Weltmeisterschaft verlosen und eine Teilnahme davon abhängig machen, dass man ihr Produkt X oder Y erwirbt.

Nun hat der Europäische Gerichtshof (Urt. v. 14.01.2010 - Az.: C-304/08) im Januar 2010 ein Urteil gefällt, dass dem deutschen Gesetzgeber und der bisherigen deutschen Rechtsprechung wohl gar nicht gefallen wird. Mit dieser Entscheidung beschäftigt sich das heutige Video.