Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 25.09.2009 - Az.: 6 U 66/09
Leitsatz:

Eine Werbung eines Glücksspielanbieters, welche ein "Sparbuch für Gewinner" in der roten Farbe der Sparkasse abbildet, stellt einen Verstoß gegen Marken- und Wettbewerbsrecht dar.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 27.10.2005 - Az.: 6 U 5104/04
Leitsatz:

Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder beworben werden. Aus dem "Gambelli"-Urteil des EuGH ergibt sich keine Änderung.

Verwaltungsgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 09.01.2008 - Az.: 7 G 4107/07 (3)
Leitsatz:

1. Es bestehen erhebliche rechtliche Bedenken, ob das deutsche Glücksspiel-Monopol mit dem EU-Recht vereinbar ist.
2. Der Klage eines Vermittlers von privaten Sportwetten, der eine sofort vollziehbare behördliche Untersagungsverfügung erhalten hat, ist daher im einstweiligen Rechtsschutzverfahren aufschiebende Wirkung zu gewähren.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 22.10.2009 - Az.: 327 O 144/09
Leitsatz:

Ein Verband, dessen Mitglieder ausschließlich private "Gewerbetreibende im Glücksspielwesen" sind, verhält sich rechtsmissbräuchlich, wenn er Wettbewerbsverstöße nur gegen Mitglieder des Deutschen LOTTO-TOTO-BLOCKS geltend macht und gegen Verstöße seiner eigenen Mitglieder nicht vorgeht.

Amtsgericht Bruchsal, Beschluss v. 02.11.2005 - Az.: 3 Ds 260 Js 14831/04 AK 32/05
Leitsatz:

1. § 284 StGB ist mit dem Europäischem Gemeinschaftsrecht nicht zu vereinbaren und ist damit keine wirksame Grundlage für eine Strafbarkeit.
2. Die bloße Vermittlung von Sportwetten im Inland für eine ausländische Firma fällt nicht unter die Tathandlungen des § 284 Abs.1 StGB ("veranstalten, halten oder bereitstellen").
3. Es ist fraglich, ob es sich bei Sportwetten angesichts des erheblichen Wissens-Elements überhaupt um Glücksspiel handelt.
4. Da die Zulässigkeit von Sportwetten bis heute rechtlich umstritten ist, liegt ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vor.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Wuerttemberg, Beschluss v. 26.07.2007 - Az.: 6 S 2020/06
Verwaltungsgerichtshof Muenchen, Urteil v. 28.10.2009 - Az.: 7 N 09.1377
Leitsatz:

Einige Bestimmungen der Gewinnspielsatzung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) sind unwirksam.

Amtsgericht Solingen, Beschluss v. 07.11.2005 - Az.: 20 Ds 60 Js 124/05 -158/05
Leitsatz:

1. § 284 StGB ist mit dem Europäischem Gemeinschaftsrecht nicht zu vereinbaren und ist damit keine wirksame Grundlage für eine Strafbarkeit.
2. Es ist fraglich, ob es sich bei Sportwetten angesichts des erheblichen Wissens-Elements überhaupt um Glücksspiel handelt.
3. Da die Zulässigkeit von Sportwetten bis heute rechtlich umstritten ist, liegt ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vor.

Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 10.12.2007 - Az.: 3-11 O 149/07
Leitsatz:

1. Der Begriff "Casino" bzw. "Kasino" kann im Bereich des Glücksspiels nicht allgemein mit einer staatlich konzessionierten Spielbank gleichgesetzt werden. Vielmehr versteht die Verkehrsauffassung auch bloße Spielhallen bzw. Spielstätten, in denen nicht das klassische Glücksspiel einer Spielbank angeboten wird, hinterunter.
2. Die Bewerbung einer Spielhalle bzw. Spielstätte mit dem Begriff "Casino" bzw. "Kasino" ist daher nicht irreführend iSv. § 5 UWG, wenn die Bewerbung in räumlicher Nähe zur Spielhalle bzw. Spielstätte geschieht.
3. Erfolgt die Bewerbung einer Spielhalle bzw. Spielstätte mit dem Begriff "Casino" bzw. "Kasino" hingegen in einer Print-Anzeige (u.a. mit einem abgebildeteten Roulettekessel), so ist die erforderliche räumliche Nähe nicht mehr gegeben. In einem solchen Fall liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 05.11.2009 - Az.: 6 U 133/09
Leitsatz:

Einem Verband kann nicht vorgeworfen werden, er verhält sich rechtsmissbräuchlich, weil er im Falle wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen seine eigenen Mitglieder schont, wenn auch Interessen der Allgemeinheit berührt werden.