Urteile neu online gestellt
- Landgericht Bremen, Urteil v. 20.12.2007 - Az.: 12 O 379/06
- Leitsatz:
1. Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden. Verstöße gegen dieses gesetzliche Verbot sind zugleich Wettbewerbsverletzungen.
2. Eine DDR-Genehmigung entfaltet räumliche Wirkung nur für die örtliche Niederlassung des Geschäftsbetriebes,
berechtigt aber nicht den Abschluss von Sportwetten über das Internet.
- Verwaltungsgericht Goettingen, Beschluss v. 12.11.2009 - Az.: 1 B 247/09
- Leitsatz:
Ein über das Internet veranstaltetes Gewinnspiel eines österreichischen Veranstalters, welches in Deutschland abrufbar ist und in dem ein Hotel mit Grundstück verlost werden soll, nachdem mindestens 9.900 Spielteilnehmer jeweils durch Einsätze von 97 € eine Spielberechtigung erworben haben, ist unzulässig.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 09.06.2005 - Az.: I ZR 279/02
- Leitsatz:
1. Wird im Zusammenhang mit der Mitteilung, der angeschriebene Verbraucher habe einen der abgebildeten Gewinne auf jeden Fall gewonnen, auf eine "Gewinn-Auskunft" unter Angabe einer 0190-Telefonnummer hingewiesen, so ist dies irreführend, wenn dem Verbraucher unter der entgeltpflichtigen Telefonnummer nicht die erwartete Auskunft über seinen Gewinn erteilt wird, sondern die Gewinne nur allgemein beschrieben werden.
2. Eine Aufforderung, einen Kostenbeitrag zum Gewinnspiel zu leisten, rechnet zu dessen Teilnahmebedingungen. Dieser Teilnahmebedingung fehlt die gebotene Eindeutigkeit, wenn der Verbraucher nicht erkennen kann, wofür der angeforderte "Organisationsbeitrag" verwendet wird - Landgericht Bremen, Urteil v. 27.12.2007 - Az.: 1 O 2375/06
- Leitsatz:
1. bwin steht kein Schadensersatz für das (rechtswidrige) Verbot der Trikot-Werbung (Werder Bremen) zu, denn es fehlt am erforderlichen Verschulden der zuständigen Ordnungsbehörde.
2. Die zuständige Ordnungsbehörde, die das Verbot erlassen hat, hat ihr Ermessen nicht offenkundig oder erheblich überschritten, da sie den Vorgaben der höchsten Gerichte ihres Landes gefolgt ist und sich in dem vom EuGH eröffneten Rahmen gehalten hat.
- Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 30.10.2009 - Az.: 13 B 744/09
- Leitsatz:
Das Verbot des Veranstaltens und Vermittelns von Sportwetten im Internet ist weder verfassungs- noch europarechtswidrig.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 22.09.2005 - Az.: 31 O 205/05
- Leitsatz:
Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder beworben werden. Aus dem "Gambelli"-Urteil des EuGH ergibt sich keine Änderung.
- Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss v. 07.01.2008 - Az.: 4 K 6081/07
- Leitsatz:
1. Es bestehen erhebliche rechtliche Bedenken, ob das deutsche Glücksspiel-Monopol mit dem EU-Recht vereinbar ist.
2. Der Klage eines Vermittlers von privaten Sportwetten, der eine sofort vollziehbare behördliche Untersagungsverfügung erhalten hat, ist daher im einstweiligen Rechtsschutzverfahren aufschiebende Wirkung zu gewähren. - Verwaltungsgericht Muenchen, Beschluss v. 07.09.2009 - Az.: M 22 S 09.3403
- Leitsatz:
Stadienwerbung mit dem Schriftzug "free-bwin.com" stellt einen Verstoß gegen das Werbeverbot für öffentliche Glücksspiele im Glücksspielstaatsvertrag dar, wenn der Schriftzug so gestaltet ist, dass er klare Assoziationen auf das bekannte Angebot des kommerziellen Anbieters bwin weckt.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 10.08.2005 - Az.: 34 0 78/05
- Leitsatz:
1. Auch ein öffentlich-rechtlicher Träger, der für mehrere Bundesländer eine Klassenlotterie veranstaltet, kann sich auf privatrechtliche und somit auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche berufen, da das Vertragsverhältnis mit den Spielern zivilrechtlich ausgeprägt ist.
2. Gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 3 LStV muss ein gewerblicher Spielvermittler den Spieler vor Vertragsschluß in Textform klar und verständlich auf den für die Spielteilnahme an den Veranstalter weiter zu leitenden Betrag hinweisen. Eine rein telefonische Aufklärung reicht nicht aus.
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 27.12.2007 - Az.: 1 BvR 3082/06
- Leitsatz:
Die im einstweiligen Rechtsschutz ergangenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen sind mit der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Gewährleistung des Eilrechtsschutzes vereinbar. Der Fall weicht insofern von der Entscheidung des BVerfG (Beschl. v. 27. April 2006 - Az.: 1 BvR 223/05) ab.

