Urteile neu online gestellt

Landgericht Hamburg, Urteil v. 17.03.2005 - Az.: 315 O 950/04
Leitsatz:

1. Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche können auch im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft geltend gemacht werden.
Es besteht weder ein Abtretungsverbot nach § 399 BGB noch begründet die gesetzliche Beschränkung des Kreises der Anspruchsberechtigten in § 8 Abs.3 UWG eine andere Sichtweise.


2. Ein Postunternehmen, das für Wurfsendungen, in denen für ein nicht in Deutschland lizensiertes Glücksspiel geworben wird, verteilt, haftet als Mitstörer. Da vor Durchführung der Auslieferung stets ein Belegstück im Vorwege vorgelegt wird, besteht
für das Postunternehmen eine vorherige Überprüfungspflicht.


3. Diese vorherige Überprüfungspflicht verstößt auch nicht gegen das Postgeheimnis.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen-2, Urteil v. 31.10.2007 - Az.: 7 K 949/07
Leitsatz:

Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden.

Oberverwaltungsgericht Lueneburg, Beschluss v. 06.11.2009 - Az.: 7 LA 79/09
Leitsatz:

1. Dem Betreiber einer Spielhalle ist es grundsätzlich gestattet, eine Werbe-Anzeige zu schalten und auf seine neuen Geldspielgeräte hinzuweisen.
2. Die Bewerbung von neuen Geldspiel-Geräten unter Beifügung von Testcoupons für Freispiele verstößt gegen § 9 Spielverordnung, da Gewinnchancen und finanzielle Vergünstigungen in Aussicht gestellt werden.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 16.09.2004 - Az.: 315 O 755/03
Leitsatz:

1. Eine Suchmaschine haftet als Mitstörer für wettbewerbswidrige Links, wenn sie mit
den verlinkten Seiten entsprechende Vergütungsvereinbarungen für die Platzierung auf ihren Webseiten
(sog. "Sponsored Links") geschlossen hat.


2. Eine bloße Linksetzung auf die Webseiten eines ausländischen, nicht in Deutschland konzessionierten Glücksspiels ist als strafbare Werbung iSd.§ 284 Abs.4 StGB anzusehen.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 16.10.2007 - Az.: 4 U 91/07
Oberverwaltungsgericht Lueneburg, Beschluss v. 23.10.2009 - Az.: 11 OA 391/09
Leitsatz:

Bei Klageverfahren, in denen es um die Berechtigung der Veranstaltung und Vermittlung von Oddset-Wetten geht, liegt der Streitwert bei 100.000,- EUR. Eine Reduzierung kommt nur in Betracht, wenn Dokumente vorgelegt werden, die Rückschlüsse auf niedrigere Umsatz- oder Gewinnabgaben schließen lassen.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 23.06.2005 - Az.: III ZR 4/04
Leitsatz:

Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Unternehmer, der Verbrauchern unter falschem Namen Gewinnmitteilungen zukommen läßt, "Sender" einer Gewinnzusage nach § 661a BGB ist (im Anschluß an die Senatsurteile vom 7. Oktober 2004 - III ZR 158/04 - NJW 2004, 3555 und vom 9. Dezember 2004 - III ZR 112/04 - NJW 2005, 827).

Verwaltungsgericht-4 Gelsenkirchen, Urteil v. 31.10.2007 - Az.: 7 K 653/07
Leitsatz:

Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden.

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 04.11.2009 - Az.: 9 U 889/09
Leitsatz:

Die Bewerbung der Sofortlotterie "Goldene 7 - Das neue 5 EUR-Los" verstößt gegen die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages. Die auffällige Gestaltung der gesamten Reklame animiert den Kunden zur Teilnahme an der Lotterie.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 04.08.2005 - Az.: 6 U 224/04
Leitsatz:

1. Eine gezielt an Kinder und Jugendliche gerichtete Wertreklame, in der die Gewährung von Zugaben bei der sukzessiven Abnahme bestimmter Warenmengen versprochen wird, ist nicht generell wettbewerbswidrig.
2. Eine Werbeaktion, bei der für den Kauf von 25 Schokoladenriegeln während eines längeren Zeitraums ein bei amazon.de einzulösender Gutschein über 5 EUR als Prämie versprochen wird, ist, auch wenn sich die Aktion (auch) gezielt an Kinder und Jugendliche richtet, nicht geeignet, deren geschäftliche Unerfahrenheit auszunutzen.

Hinweis: Die Entscheidung ist durch den BGH (Urt. v. 17.07.2008 - Az.: I ZR 160/05) in der Revision bestätigt worden.