Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 10.01.2008 - Az.: 13 U 118/07
- Leitsatz:
Eine unzulässige Gewinnspiel-Kopplung iSd. § 4 Nr.6 UWG liegt auch dann vor, wenn die Spiel-Teilnahme von der Inanspruchnahme der Dienstleistung eines Dritten abhängig gemacht wird.
- Amtsgericht Muenchen, Urteil v. 16.04.2009 - Az.: 222 C 2911/08
- Leitsatz:
Ein im Internet veranstaltetes Quiz ist ein Geschicklichkeitsspiel und kein Glücksspiel. Die richtige Antwort hängt nämlich nicht vom Zufall, sondern vom Wissen ab. Der versprochene Preis stellt eine verbindliche Auslobung dar und muss dem Gewinner ausgezahlt werden.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 07.06.2005 - Az.: 4 U 22/05
- Leitsatz:
Die Kombination aus übertriebenem Anlocken und zeitlichem Druck bei der Kaufentscheidung ist wettbewerbswidrig
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 27.12.2007 - Az.: 1 BvR 2578/07
- Leitsatz:
Die im einstweiligen Rechtsschutz ergangenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen sind mit der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Gewährleistung des Eilrechtsschutzes vereinbar, auch wenn die Verwaltungsgerichte im Hinblick auf die im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmende Abwägung zwischen dem öffentlichen Vollziehungsinteresse und dem privaten Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Hauptsacherechtsbehelfs allein auf einen Verstoß gegen das Verbot der Vermittlung anderer als der vom Land Niedersachsen zugelassener Wetten (§ 284 StGB i.V.m. § 3 NLottG, § 16 NLottG) abstellen.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 08.12.2009 - Az.: 325 O 366/09
- Leitsatz:
Eine staatliche Lotto-Gesellschaft, die in einer Pressemitteilung darüber spekuliert, ob Tipp24 eine angebliche Gewinnausschüttung nur als PR-Gag genutzt habe, handelt rechtswidrig. Die angestellten Behauptungen können auf ihre Wahrheit hin überprüft werden und stellen sich als unzulässigen Eingriff in den Gewerbebetrieb von Tipp24 dar, wenn die Aussagen falsch sind.
- Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 20.09.2005 - Az.: 6 W 112/05
- Leitsatz:
Die Ausstellung eines Preisgutscheins durch einen Apotheker für preisgebundene Arzneimittel ist wettbewerbswidrig iSd. § 4 Nr. 11 UWG
- Oberverwaltungsgericht Lueneburg, Beschluss v. 10.01.2008 - Az.: 7 ME 179/06
- Leitsatz:
Unterhaltungsspielgeräte, bei denen der Spieler mittels Spielpunkten eine Berechtigung zum Weiterspielen erlangen kann, verstoßen gegen § 6a SpielVO.
- Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss v. 23.03.2010 - Az.: 1 B 356/09
- Leitsatz:
Bei Fußballtrikots handelt es sich um Fansportartikel, die von den Anhängern der Vereine gekauft werden. Auch wenn "bwin" keine glücksspielrechtliche Erlaubnis besitzt, so dass es u.a. in Bremen nicht für Sportwetten werben darf, dürfen die Trikots mit "bwin"-Sponsoring-Aufdruck in den Warenhäusern verkauft werden. Eine Werbung für unerlaubtes Glücksspiel ist darin nicht zu sehen.
- Verwaltungsgericht Giessen, Urteil v. 21.11.2005 - Az.: 10 E 1104/05
- Leitsatz:
1. Das Gewerbe des Vermittelns von Angeboten von Sportwetten an Anbieter, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union durch staatlichen Akt konzessioniert sind, sowie die weitere Abwicklung des Geschäftes unterfällt nicht den Beschränkungen auf in Hessen durch das Land zugelassene Annahmestellen nach § 1 Abs. 1 und 5 des Gesetzes über staatliche Sportwetten, Zahlenlotterien und Zusatzlotterien in Hessen vom 3. November 1998.
2. Die Strafnormen des § 5 Abs. 1 Sportwettengesetz und des § 284 StGB über den nicht genehmigten Betrieb oder die Vermittlung von Glücksspielen oder Sportwetten sind in verfassungs- und europarechtskonformer Auslegung unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 6. November 2003 (C-243-01, Gambelli) und vom 13. November 2003 (C-42/02, Lindman) dahingehend als gültig anzusehen, dass die jeweils genannte Genehmi-gung zumindest auch dann gegeben ist, wenn der Betroffene Sportwetten im dargestellten Sinne an Veranstalter vermittelt, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union konzessioniert sind.
3. Mangels eines weitergehenden Gesetzes über das Verfahren und die Form von Genehmigungen und den Anforderungen des Betriebs von Vermittlungsstätten für Sportwetten unterliegt in Hessen die gewerbliche Vermittlung von derartigen Wet-ten keiner ordnungsbehördlichen Genehmigungspflicht. Offen bleibt indes, ob für den Vermittler von Sportwetten aus gewerberechtlichen Gründen besondere Anzeige- und / oder Genehmigungspflichten bestehen, die über die bloße Anzeige nach § 14 GewO hinausgehen.
- Amtsgericht Baden-Baden, Urteil v. 21.01.2008 - Az.: 5 Cs 304 Js 3021/07 AK 310/07
- Leitsatz:
Zur Frage, ob bei einem Poker-Turnier ein strafbares Glücksspiel nach § 284 Abs. 1 StGB vorliegt, wenn
a) das Eintrittsgeld 15,- EUR beträgt und
b) nach Ende einer Runde sich über ein sogenanntes "Rebuy" nach Ausscheiden die weitere Teilnahme am Turnier durch ein erneutes Entrichten der Teilnahmegebühr in Höhe von 15,- EUR ermöglichen lässt.

