Urteile neu online gestellt
- Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss v. 16.11.2007 - Az.: 1 Bs 187/07
- Leitsatz:
Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden.
- Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 08.09.2009 - Az.: C-42/07
- Leitsatz:
Eine Regelung, nach der in Portugal privaten Veranstaltern (hier: Bwin) die Veranstaltung von und Werbung für Sportwetten im Internet untersagt ist, unabhängig davon, ob sie im In- oder Ausland ansässig sind, ist mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar.
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 23.09.2003 - Az.: I-20 U 39/03
- Leitsatz:
1. Die Verbindung eines Gewinnspiels mit einer Mehrwertdienste-Rufnummer stellt keine unzulässige
wettbewerbsrechtliche Kopplung dar.
2. Ein Spiel mit einer 0190-Rufnummer und einem Entgelt von 1,83 EUR / Anruf ist als Glücksspiel anzusehen.
Zwar überschreitet ein einzelner Anruf noch nicht die für ein Glücksspiel erforderliche Bagatallgrenze. Jedoch ist
bei dieser Art von Spielen, die bewusst auf das mehrfache Mitmachen eines Teilnehmers ausgerichtet sind, auf die
Gesamtheit der anfallenden Kosten abzustellen, die dann die Erheblichkeitsschwelle überschreitet.
3. Werden Zufalls- und Geschicklichkeitselemente in einem gemeinsamen Spiel miteinander vermischt, reicht es
für die Bejahung des Zufalls für das gesamte Spiel aus, wenn die 1. Teilnahmestufe vom Zufall abhängt. - Landgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 15.11.2007 - Az.: 5/30 KLs - 3650 Js 236524/06 (11/07)
- Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 18.08.2009 - Az.: 6 U 103/08
- Leitsatz:
1. Eine blickfangmäßig auf Aufstellern am Gehweg vorgenommene, sehr auffällige Darstellung des aktuellen Lotto-Jackpots stellt eine unzulässige Werbung für Glücksspiele dar, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweise in den Hintergrund treten.
2. Ebenso unzulässig ist die Werbung mit früher in der Annahmestelle erzielten Gewinnen.
3. Sachliche Informationen über Glücksspiele auf der Internetseite des Veranstalters können trotz des Internet-Werbeverbots zulässig sein, wenn auf der Internetseite selbst keine Spiel-Teilnahme möglich ist. - Europaeischer-Gerichtshof, Urteil v. 06.11.2003 - Az.: C-243/01
- Leitsatz:
1. Eine nationale Regelung, die - strafbewehrte - Verbote der Entfaltung der Tätigkeit des Sammelns, der Annahme, der Bestellung und der Übertragung von Wetten, insbesondere über Sportereignisse, via Internet enthält, stellt eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs nach den Artikeln 43 EG und 49 EG dar, wenn der betreffende Mitgliedstaat keine Konzession oder Genehmigung erteilt.
2. Es ist Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob eine solche Regelung angesichts ihrer konkreten Anwendungsmodalitäten tatsächlich den Zielen Rechnung trägt, die sie rechtfertigen könnten, und ob die mit ihr auferlegten Beschränkungen nicht außer Verhältnis zu diesen Zielen stehen.
- Landgericht Marburg, Beschluss v. 07.11.2007 - Az.: 4 Qs 16 u. 38/07
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 12.08.2009 - Az.: 24 U 40/09
- Leitsatz:
1. Werbetafeln, die einen lächelnden "Lotto-Trainer" zeigen und den Jackpot anpreisen, verletzen die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages.
2. Ein Leuchtelement mit der Aufschrift "Lotto" und dem bekannten grünen Kleeblatt verstößt nicht gegen den Glücksspielstaatsvertrag, sofern sich die erforderlichen Warn- und Schutzhinweise im Ladeninnern der Lottoannahmestelle finden. - Oberverwaltungsgericht Nordrheinwestfalen, Beschluss v. 14.05.2004 - Az.: 4 B 2096/03
- Leitsatz:
1. Eine noch nach DDR-Recht erteilte Sportwetten-Lizenz entfaltet nur Wirkung im betreffenden Bundesland.
2. Eine Vermittlung von Sportwetten in NRW für ein nach DDR-Recht lizensierten Sportwetten ist wettbewerbswidrig. - Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 12.09.2007 - Az.: 6 U 63/07
- Leitsatz:
Die Kopplung eines Gewinnspiels mit einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung ist allenfalls dann zulässig, wenn der Verbraucher vorher über diesen Umstand entsprechend detailiert informiert wird.

