Urteile neu online gestellt

Verwaltungsgerichtshof Muenchen, Beschluss v. 11.08.2009 - Az.: 7 NE 09.1378
Leitsatz:

1. Die Gewinnspielsatzung bleibt in Kraft, bis im Hauptsacheverfahren endgültig über die Rechtmäßigkeit entschieden worden ist.
2. Der Fernsehsender 9 Live muss es hinnehmen, dass die Bestimmungen aufgrund des festgestellten Schutzbedürfnisses gelten, obwohl die Regelungen das Unternehmen in wirtschaftlicher Hinsicht treffen.

Verwaltungsgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 11.10.2007 - Az.: 7 G 3111/07(1)
Leitsatz:

1. Ein Poker-Turnier, an dem alle Spieler kostenlos teilnehmen können, ist kein Glücksspiel, da es am Merkmal des entgeltlichen Einsatzes fehlt.
2. Ein solches kostenloses Poker-Turnier stellt jedoch eine unzulässige Werbung für ein verbotenes Glücksspiel nach § 284 Abs.4 StGB dar, wenn bei der Anmeldung personenbezogene Daten des Teilnehmers (z.B. Name und E-Mail) erhoben werden. Denn bei dieser Datenerfassung handelt es sich um eine typische Vorbereitungshandlung, um später Werbung für kostenpflichtige und somit verbotene Poker-Turniere oder sonstige illegale Glücksspiel machen zu können.

Landgericht Neuruppin, Urteil v. 12.09.2008 - Az.: 3 O 79/08
Leitsatz:

Es handelt sich um irreführende Werbung mit Gewinnmitteilungen, wenn ein Rätsel-Gewinner laut Reklame für eine Reise "nichts" zahlen braucht, tatsächlich aber 30,- EUR Bearbeitungsgebühr verlangt wird.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss v. 02.10.2007 - Az.: 24 CS 07.1986
Landgericht Stuttgart, Urteil v. 28.07.2009 - Az.: 17 O 190/09
Leitsatz:

Die Lotterielose "BlackJack" und "SevenEleven" sind so gestaltet, dass sie die Aufmerksamkeit des Kunden auf sich ziehen und beim Betrachter Spannung erzielen. Dies gilt auch für den Abdruck der Lose im Internet. Das führt zum Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag.

Landgericht Bonn, Urteil v. 08.10.2007 - Az.: 13 O 479/06
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss v. 17.08.2009 - Az.: VG 4 L 274.09
Leitsatz:

Ein Gewinnspiel, mit dem eine Gaststätte samt Inventar derart ausgelobt wird, dass ein Gewinnspielschein für 9,99 EUR erworben werden soll und bei mehr als 10.000 Teilnehmern über einen Zeitraum mehrerer Monate schließlich der Gewinner ermittelt wirrd, ist unzulässig.

Verwaltungsgericht Duesseldorf, Urteil v. 09.10.2007 - Az.: 3 K 1745/05
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil v. 06.07.2009 - Az.: 35 A 168.08
Leitsatz:

Die Untersagung grenzüberschreitender Sportwettenvermittlung ins europäische Ausland ist rechtswidrig, wenn sie einem EU-Bürger gegenüber ausgesprochen wird.

Verwaltungsgericht Duesseldorf, Urteil v. 09.10.2007 - Az.: 3 K 4545/05