Urteile neu online gestellt
- Verwaltungsgerichtshof Muenchen, Urteil v. 15.10.2008 - Az.: 10 BV 08.351
- Leitsatz:
Einsatzrabatte dergestalt, dass für jedes Spiel an einem Spielautomaten ein geringer Anteil des Einsatzes auf einer Chipkarte gutgeschrieben und später auf Getränke angerechnet oder ausgezahlt wird, verstoßen nicht gegen die Vergünstigungsverbote der "Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit", wenn sie nicht von einer weiteren Spielteilnahme abhängig gemacht werden.
- Europaeischer Gerichtshof , Urteil v. 06.03.2007 - Az.: C-338/04;C-359/04;C-360/04
- Oberverwaltungsgericht Brandenburg, Beschluss v. 28.11.2008 - Az.: OVG 1 S 3.08
- Leitsatz:
1. Eine Untersagungsverfügung gegen einen Vermittler privater Sportwetten ist nach summarischer Prüfung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren rechtmäßig.
2. Wegen der geltenden Übergangsregelungen für andere Glücksspielanbieter ist sie jedoch erst nach dem 31.12.2008 vollziehbar. - Oberverwaltungsgericht Saarland, Beschluss v. 04.04.2007 - Az.: 3 W 18/06
- Oberverwaltungsgericht Lueneburg, Beschluss v. 29.09.2008 - Az.: 11 LC 281/06
- Leitsatz:
1. Für die Entscheidung über die Vereinbarkeit der aktuellen Regelungen zu Sportwetten im Glücksspielstaatsvertrag und im Niedersächsischen Glücksspielgesetz mit Europarecht stellt sich die Frage, ob nur auf den Bereich der Sportwetten oder auf einen erweiterten Glücksspielbereich (etwa die Automatenspiele einschließend) abzustellen ist.
2. Da bereits zwei deutsche Gerichte diese Frage dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt hatten, war das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH auszusetzen. - Amtsgericht Karlsruhe, Urteil v. 12.04.2007 - Az.: Cs 260 Js 53140/06
- Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss v. 26.09.2008 - Az.: 4 Bs 99/08
- Leitsatz:
1. Die Regelungen über die Veranstaltung, Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten im Glücksspielstaatsvertrag und im Hamburgischen Ausführungsgesetz sind mit dem Grundgesetz und Europarecht zu vereinbaren.
2. Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Untersagungsverfügung gegenüber einem Vermittler privater Sportwetten überwiegt das Aussetzungsinteresse des Spielvermittlers. - Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss v. 04.05.2007 - Az.: 14 K 2151/06
- Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 02.02.2009 - Az.: 9 B 1788/08
- Leitsatz:
1. Die für eine Untersagungsverfügung anfallende Verwaltungsgebühr darf sich nur an dem Verwaltungsaufwand bemessen.
2. Die Berücksichtigung des wirtschaftlichen Wertes der Tätigkeit des Kostenschuldners kommt nur in Betracht, wenn die Verwaltungsentscheidung ihm einen Vorteil gewährt. - Landgericht Magdeburg, Urteil v. 02.05.2007 - Az.: 7 O 1900/06 (049)

