Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 30.01.2009 - Az.: 6 U 181/08
Leitsatz:

1. Eine Vollstreckungsabwehrklage hinsichtlich einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung mit der Begründung, das Bundesverfassungsgericht habe nach Erlass der für die Kläger nachteiligen Entscheidung in einem anderen Verfahren eine für die Kläger günstige Rechtsauffassung geäußert, ist unzulässig.
2. Die verfassungsrechtlichen Aspekte können im anhängigen Revisionsverfahren geklärt werden, Vollstreckungsschutz auf anderem Wege erlangt werden, so dass es einer eigenständigen Vollstreckungsabwehrklage nicht bedarf.

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss v. 09.10.2006 - Az.: 1 Bs 204/06
Amtsgericht Rottenburg, Urteil v. 30.09.2008 - Az.: 3 Cs 19 Js 8133/08
Leitsatz:

1. Bis zum 31.12.2007 war eine Vermittlung von Sportwetten ohne Erlaubnis nicht strafbar, da die zugrunde liegenden Vorschriften des Staatslotteriegesetzes gegen Verfassungs- und Europarecht verstießen.
2. Hinsichtlich der neuen Regelungen, die mit dem Glücksspielstaatsvertrag zum 1.1.2008 in Kraft getreten sind, besteht rechtliche Unklarheit über deren Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Europarecht. Eine eindeutige Rechtsprechung ist nicht erkennbar. Diese rechtliche Unsicherheit darf nicht zu Lasten der Normadressaten gehen, so dass eine Strafbarkeit der Vermittlung privater Sportwetten auch auf die neuen Regelungen nicht gestützt werden kann. Jedenfalls kann beim Vermittler von Sportwetten ein unvermeidbarer Verbotsirrtum angenommen werden.

Verwaltungsgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 29.09.2006 - Az.: 7 G 3182/06 (V)
Oberlandesgericht Koeln_1, Urteil v. 30.01.2009 - Az.: 6 W 40/08
Leitsatz:

Verstößt eine Schuldnerin eines Unterlassungstitels gegen das titulierte Verbot, so kann sie im Verfahren über die Verhängung von Ordnungsgeld nicht geltend machen, dass ein Unterlassungsanspruch gar nicht bestehe. Hierzu ist das Rechtsmittelverfahren zu beschreiten.

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss v. 14.09.2006 - Az.: 6 L 654/06.MZ
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil v. 18.09.2008 - Az.: 1 W 66/08
Leitsatz:

1. Ein Verstoß gegen das Verbot der Werbung für Glücksspiele im Internet stellt eine Wettbewerbsrechtsverletzung dar, gegen die ein Konkurrent vorgehen kann.
2. Ein Unterlassungsanspruch besteht auch dann, wenn sich der Konkurrent selbst gesetzeswidrig verhält, da das Werbeverbot dem Interesse der Allgemeinheit dient.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 07.03.2007 - Az.: 38 O 145/06
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil v. 07.07.2008 - Az.: VG 35 A 149.07
Leitsatz:

1. Die in Malta bestehende Erlaubnis, dass ein privater Veranstalter Sportwetten veranstalten dürfe, führt nicht zur erlaubten Vermittlung dieser Sportwetten durch einen Spielvermittler in Deutschland.
2. Jedoch kann eine Untersagungsverfügung hinsichtlich der Vermittlung von Sportwetten in Berlin, die in Malta in rechtmäßiger Weise veranstaltet werden, einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit darstellen.
3. Die Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols in Berlin ist sowohl verfassungs- als auch europarechtswidrig, weil sie keine kohärente und systematische Regelung zur Bekämpfung der Wettsucht darstellt.

Bundesgerichtshof Karlsruhe, Beschluss v. 08.05.2007 - Az.: KVR 31/06