Urteile neu online gestellt
- Landgericht Muenchen, Beschluss v. 09.02.2009 - Az.: 5 Qs 3/09
- Leitsatz:
Erfolgt eine staatsanwaltschaftliche Durchsuchung eines Wettbüros unrechtmäßig, weil über die Zulässigkeit des Betriebs des Wettbüros rechtliche Unklarheit herrscht, steht den Beschuldigten eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen zu.
- Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss v. 07.09.2006 - Az.: 1 B 273/06
- Leitsatz:
1. Werder Bremen darf auf den Spieler-Trikots keine Werbung von bwin platzieren.
2. Eine nach DDR-Recht erteilte Sportwetten-Lizenz entfaltet keine Wirkung in den alten Bundesländern.
3. Das vom BVerfG (Urt. v. 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01) verlangte Mindestmaß an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung des staatlichen Monopols ist in Bremen gegeben, da entsprechende Maßnahmen im Bundesland eingeleitet wurden.
4. Dem Europarecht sind Übergangsfristen, wie sie aktuell das BVerfG (Urt. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) bestimmt hat, nicht fremd, so dass die vom BVerfG eingeräumte Übergangsfrist europarechtskonform ist. - Landgericht Oldenburg, Urteil v. 01.10.2008 - Az.: 12 O 2350/08
- Leitsatz:
1. Ein Verstoß gegen das Verbot der Werbung für Glücksspiele im Internet stellt eine Wettbewerbsrechtsverletzung dar, gegen die ein Konkurrent vorgehen kann.
2. Ein Unterlassungsanspruch besteht auch dann, wenn sich der Konkurrent selbst gesetzeswidrig verhält, da das Werbeverbot dem Interesse der Allgemeinheit dient. - Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss v. 24.11.2006 - Az.: OVG 1 S 122.06
- Landgericht Oldenburg_1, Urteil v. 01.10.2008 - Az.: 5 O 1681/08
- Leitsatz:
1. Ein Verstoß gegen das Verbot der Werbung für Glücksspiele im Internet sowie gegen das Verbot der Anreizwerbung für Glücksspiele stellt jeweils eine Wettbewerbsrechtsverletzung dar, gegen die ein Konkurrent vorgehen kann.
2. Ein Unterlassungsanspruch besteht auch dann, wenn sich der Konkurrent selbst gesetzeswidrig verhält, da das Werbeverbot dem Interesse der Allgemeinheit dient. - Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil v. 23.11.2006 - Az.: 1 K 2676/04
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 17.12.2008 - Az.: 1 BvR 3409/08
- Leitsatz:
Die Regelung im Glücksspiel-Staatsvertrag zum Verbot der Vermittlung von Lotterien im Internet ist mit der Berufsfreiheit zu vereinbaren und damit verfassungsgemäß.
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 17.11.2006 - Az.: OVG 1 S 89.06
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 10.11.2008 - Az.: 1 BvR 2783/06
- Leitsatz:
1. Der Sofortvollzug einer Untersagungsverfügung gegenüber einem privaten Vermittler von Sportwetten ist rechtswidrig, so lange das Land selbst sich nicht um die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Sportwetten-Urteil bemüht.
2. Dies erfordert z.B. dass auch das staatliche bzw. staatlich konzessionierte Glücksspiel-Angebot nicht über eine sachliche Information hinaus beworben wird. Eine entsprechende Verfügung an das staatlich konzessionierte Unternehmen, die ihrerseits erst des Vollzugs bedarf, ist hierzu nicht ausreichend. - Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 25.10.2006 - Az.: OVG 1 S 90.06

