Urteile neu online gestellt
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 26.02.2009 - Az.: 1 S 93.08
- Leitsatz:
Ist eine Untersagungsverfügung gegen einen Vermittler von Sportwetten nach überschlägiger Prüfung im einstweiligen Verfügungsverfahren wahrscheinlich rechtmäßig, so ist auch ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung der Untersagungsverfügung begründet.
- Verwaltungsgericht Minden , Beschluss v. 17.10.2006 - Az.: 3 L 665/06
- Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 05.03.2009 - Az.: 2 U 4/08
- Leitsatz:
Bei Gesamtbetrachtung des gesamten Glücksspielmarktes erscheint es zweifelhaft, ob ein Verbot der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet mit der europarechtlichen Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist.
- Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil v. 13.10.2005 - Az.: AN 4 K 05.01765
- Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 17.03.2009 - Az.: 11 W 8/09 (Kart)
- Leitsatz:
1. Eine Vermittlung von Glücksspielen ohne staatliche Erlaubnis ist nach dem derzeit in Hessen geltenden Recht unzulässig.
2. Eine Landeslotteriegesellschaft ist daher befugt, die elektronische Schnittstelle für den privaten Spielvermittler zu schließen.
- Verwaltungsgerichtshof Bayern, Beschluss v. 07.05.2007 - Az.: 24 CS 07.10
- Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss v. 30.04.2009 - Az.: AN 4 S 09.00550
- Leitsatz:
Eine Klage gegen das Verbot, Glücksspiele über das Internet in einem bestimmten Bundesland zu betreiben, hat aufschiebende Wirkung, wenn nicht feststeht, dass dem Betreiber tatsächlich technische Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um Teilnehmer aus diesem Bundesland auszuschließen.
- Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Beschluss v. 29.08.2006 - Az.: 1 BvR 2772/04
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 19.03.2009 - Az.: 4 U 200/08
- Leitsatz:
Die Werbung "8 Tage lang alle Möbel und Küchen gratis, wenn wir Europameister werden! Für alle Einkäufe an diesen 8 Tagen zahlen wir den Kaufpreis zurück" ist unlauter, weil damit eine unsachliche Beeinflussung auf die Entscheidungsfreiheit der Kunden vorliegt.
- Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 28.09.2006 - Az.: 6 B 10895/06.OVG

