Urteile neu online gestellt

Landgericht Hannover, Urteil v. 27.10.2008 - Az.: 21 O 76/07
Leitsatz:

1. Ein gewerblicher Spielvermittler hatte bis zum 31.12.2008 keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages mit der Landeslotteriegesellschaft Niedersachsen, wenn er nicht über die erforderliche behördliche Erlaubnis verfügte.
2. Seit dem 01.01.2009 steht einem gewerblichen Spielvermittler darüber hinaus insbesondere auch deswegen kein Anspruch zu, weil seit diesem Zeitpunkt das Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet verboten ist.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 01.02.2007 - Az.: 6 U 108/06
Landgericht Hannover, Beschluss v. 23.09.2008 - Az.: 26 O 94/07
Leitsatz:

1. Vor Abgabe eines Spieltipps muss dem Teilnehmer die Identität der Landeslotteriegesellschaft bekannt gegeben werden, an die der Tipp weitervermittelt wird, wenn auf die AGB der Lottogesellschaft verwiesen wird.
2. Ein Verstoß gegen eine solche Verpflichtung kann die Zahlung eines Ordnungsgeldes i.H.v. 50.000,- EUR begründen.

Verwaltungsgericht Bremen, Beschluss v. 03.05.2007 - Az.: 5 V 796/07
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss v. 16.10.2008 - Az.: 4 W 529/08
Leitsatz:

1. Eine Internet-Werbung für Lotterieveranstaltungen verstößt gegen die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages, wenn die Höhe des Jackpotts blickfangmäßig hervorgehoben dargestellt wird. Die Werbung darf nicht so gestaltet sein, dass der rein informative Teil in den Hintergrund tritt.
2. Ein Wettbewerber ist hinsichtlich eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs aktivlegitimiert, auch wenn seine Tätigkeit in Deutschland gesetzeswidrig ist.

Landgericht Darmstadt, Beschluss v. 08.09.2006 - Az.: 3 Qs 450/06
Bundesgerichtshof , Beschluss v. 10.12.2008 - Az.: KVR 54/07
Leitsatz:

Klassenlotterien sind von den Gerichtskosten nur befreit, wenn der Haushaltsplan des Bundes oder des Landes sämtliche Einnahmen und Ausgaben ausweist.

Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss v. 16.08.2006 - Az.: 14 K 2239/05
Amtsgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 11.07.2008 - Az.: 385 C 855/08 (70)
Leitsatz:

Einer Gewinnzusage, die in Form eines Werbe-Banner angezeigt wird, fehlt es an der notwendigen dauerhaften Verkörperung. Die Nachrichtet richtet sich nicht gezielt an eine einzelne Person persönlich, sondern an einen unbestimmten Personenkreis.

Amtsgericht Velbert, Urteil v. 01.08.2006 - Az.: 20 Ds 70 JS 7680/05