Urteile neu online gestellt

Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 07.01.2009 - Az.: 213 Ds / 3301 Js 288/07
Leitsatz:

1. Poker ist überwiegend zufallsbezogen und somit ein Glücksspiel.
2. Werden die Eintrittsgelder iHv. 15,- EUR bei einem Pokerturnier ausschließlich zur Deckung der anfallenden Kosten (z.B. Lokalmiete, Personal) verwendet und die Hauptpreise durch Sponsoren finanziert, fehlt es jedoch am glücksspielrechtlichen Merkmal des Einsatz iSd. § 284 StGB, so dass kein strafbares Glücksspiel vorliegt.

Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss v. 20.02.2007 - Az.: 4 K 4582/06
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss v. 20.01.2009 - Az.: 1 W 6/09
Leitsatz:

Ein gewerblicher Spielvermittler hat einen Anspruch gegen die Landeslotteriegesellschaft auf Einlieferung seiner über das Internet geworbenen Lotterielose.

Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss v. 10.01.2007 - Az.: 1 K 2123/06
Landgericht Kiel, Urteil v. 23.01.2009 - Az.: 14 O 145/08
Leitsatz:

Ein gewerblicher Spielevermittler hat keinen Anspruch gegen die Landeslotteriegesellschaft Schleswig-Holstein auf Einlieferung seiner über das Internet geworbenen Lotterielose. Ein dahingehender Vertrag verstößt gegen Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages und ist nichtig.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 03.01.2007 - Az.: OVG 1 S 107.06
Landgericht Stuttgart, Urteil v. 29.01.2009 - Az.: 41 O 2/09
Leitsatz:

Ein gewerblicher Spielevermittler hat keinen Anspruch gegen die Landeslotteriegesellschaft des Bundeslandes Baden-Württemberg auf Einlieferung seiner über das Internet geworbenen Lotterielose.

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss v. 02.01.2007 - Az.: 3 MB 39/06
Leitsatz:

Da erhebliche verfassungs- und europarechtliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des derzeitigen Sportwetten-Monopols bestehen, ist die Interessensabwägung im einstweiligen Verfügungsverfahren zugunsten des privaten Sportwetten-Vermittlers vorzunehmen.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 18.12.2008 - Az.: III ZR 132/08
Leitsatz:

Die Verjährung eines Bereicherungsanspruchs wegen getätigter Zuwendungen im Rahmen eines Schenkkreises (Schneeballsystems) beginnt im Jahr der Zuwendung zu laufen.

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss v. 02.01.2007 - Az.: 3 MB 38/06
Leitsatz:

Da erhebliche verfassungs- und europarechtliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des derzeitigen Sportwetten-Monopols bestehen, ist die Interessensabwägung im einstweiligen Verfügungsverfahren zugunsten des privaten Sportwetten-Vermittlers vorzunehmen.