Urteile neu online gestellt
- Oberverwaltungsgericht Minden, Beschluss v. 30.07.2008 - Az.: 4 B 2056/07
- Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss v. 17.10.2006 - Az.: 4 K 3499/06
- Leitsatz:
1. Das baden-württembergische Sportwettenrecht verstößt (derzeit) gegen EU-Recht.
2. Das Verbot, private Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter zu vermitteln, ist daher rechtswidrig. - Landgericht Bremen, Urteil v. 31.07.2008 - Az.: 12 O 333/07
- Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss v. 09.03.2007 - Az.: 1 Bs 378/06
- Leitsatz:
1. Das Hamburgische Sportwettenrecht ist in der aktuellen Ausgestaltung zwar nach nationalem Recht verfassungswidrig, entspricht jedoch den europarechtlichen Vorgaben.
2. Die zuständigen Behörden sind daher in jedem Fall befugt, private Sportwettenvermittlung zu untersagen. - Oberlandesgericht Bamberg, Urteil v. 29.07.2008 - Az.: 2 Ss 35/2008
- Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss v. 16.10.2006 - Az.: 14 K 1711/06
- Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss v. 17.07.2008 - Az.: 6 L 573/08.MZ
- Verwaltungsgericht Giessen, Beschluss v. 13.10.2006 - Az.: 10 G 2168/06
- Leitsatz:
1. Es bestehen erhebliche Bedenken, ob die derzeitige Ausgestaltung des Sportwettenrechts in Hessen verfassungsgemäß und mit dem EU-Recht vereinbar ist.
2. Angesichts dieser Zweifel kann ein Verbot, private Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter zu vermitteln, nicht per sofortiger Vollziehung durchgesetzt werden. - Landgericht Koeln, Urteil v. 27.08.2008 - Az.: 2 O 120/08
- Leitsatz:
Einer Gewinnbenachrichtigung, die mittels eines Pop-Up-Fensters auf einer Webseite eingeblendet wird, fehlt die dauerhafte Verkörperung. Zudem ist sie an die Allgemeinheit und nicht an einen bestimmten Personenkreises gerichtet, so dass ein Anspruch aus Gewinnzusage nach § 661 a BGB ausscheidet.
- Landgericht Krefeld, Beschluss v. 27.09.2006 - Az.: 21 Qs 191/06

