Urteile neu online gestellt

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil v. 26.03.2008 - Az.: 5 K 1512/07.KO
Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss v. 23.08.2006 - Az.: 12 B 55/06
Landgricht Dortmund, Urteil v. 14.12.2006 - Az.: 16 O 92/05
Landgericht Oldenburg, Urteil v. 05.07.2006 - Az.: 12 O 1148/06
Leitsatz:

1. Ein Spielgerät, bei dem unbegrenzt Punkte gewonnen werden können, die zum Weiterspielen berechtigen, verstößt gegen § 6 a SpielVO.
2. Der Betrieb ein Jackpot-Systems verstößt gegen das Vergünstigungsverbot des § 9 Abs. 2 SpielVO. Das Verbot des § 9 SpielVO ist umfassend zu verstehen.
3. Die Regelungen der §§ 6 a, 9 Abs. 2 SpielVO haben marktregelenden Charakter, so dass ein Verstoß gegen diese Vorschriften eine Wettbewerbsverletzung begründet.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss v. 30.07.2008 - Az.: 4 W 25/08
Leitsatz:

Verstößt ein Unternehmen gegen ein gerichtlich verhängtes Verbot, die Auszahlung von angeblichen Gewinnsprechen nicht mehr über 0900-Rufnummern vorzunehmen, so wird ein Ordnungeld (hier: 17.000,- EUR) fällig.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 21.09.2006 - Az.: 1 BvR 138/05
Leitsatz:

1. Eine einstweilige Anordnung gegen eine behördliche Untersagungsverfügung wegen der Vermittlung von Sportwetten mit einer DDR-Lizenz ist unbegründet, da das öffentliche Interesse an der Umsetzung der Verfügung überwiegt.
2. Erfüllt der Freistaat Bayern die Voraussetzungen, die das BVerfG in der Sportwetten-Entscheidung (Urt. v. 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01) aufgestellt hat, besteht an dem Sofortvollzug ein besonderes öffentliches Interesse, da nur so die mit dem Verbot verfolgten Schutzzwecke auch während der Übergangsfrist bis Ende 2007 sichergestellt werden können.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 17.06.2008 - Az.: 5 St RR 028/08
Leitsatz:

Auch für die Übergangszeit zwischen dem 28.03.2006 (Sportwetten-Entscheidung des BVerfG) und 31.12.2007 (01.01.2008: Inkrafttreten des GlüStV) ist die Vermittlung von privaten ausländischen Sportwetten in Deutschland nicht strafbar.

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss v. 25.09.2006 - Az.: 1 Bs 206/06
Leitsatz:

1. Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden.
2. Das vom BVerfG (Urt. v. 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01) verlangte Mindestmaß an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung des staatlichen Monopols ist in Hamburg gegeben, da entsprechende Maßnahmen im Bundesland eingeleitet wurden.




3. Durch die Einleitung der entsprechenden Maßnahmen ist auch den europarechtlichen Vorgaben genüge getan.

Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 22.04.2008 - Az.: 29 W 1211/08
Leitsatz:

Den staatlichen Glücksspiel-Anbietern (hier: Lotto Bayern) ist es verboten, im Bereich des Glücksspielwesens die Höhe von planmäßigen Jackpots zu bewerben.

Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss v. 23.08.2006 - Az.: 12 B 43/06