Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 08.08.2007 - Az.: VI - U 40/06 (Kart)
Landgericht Osnabrueck, Urteil v. 10.03.2006 - Az.: 15 0 180/06
Leitsatz:

1. Ein Spielgerät, bei dem unbegrenzt Punkte gewonnen werden können, die zum Weiterspielen berechtigen, verstößt gegen § 6 a SpielVO.
2. Der Betrieb ein Jackpot-Systems verstößt gegen das Vergünstigungsverbot des § 9 Abs. 2 SpielVO.
3. Die Regelungen der §§ 6 a, 9 Abs. 2 SpielVO sollen zwar in erster Linie die Spieler schützen, dienen jedoch auch dem Interesse der Marktteilnehmer. Es liegt somit auch eine Wettbewerbsverletzung vor, die ein Mitbewerber im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Anspruchs geltend machen kann.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 10.01.2008 - Az.: I ZR 196/05
Leitsatz:

a) § 4 Nr. 5 UWG erfasst auch die Werbung für ein Gewinnspiel.
b) Kann der Verbraucher aufgrund einer Werbung noch nicht ohne weiteres - etwa mittels einer angegebenen Rufnummer oder einer beigefügten Teilnahmekarte - an dem Gewinnspiel teilnehmen, reicht es aus, ihm unter Berücksichtigung der räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des verwendeten Werbemediums diejenigen Informationen zu geben, für die bei ihm nach den Besonderheiten des Einzelfalls schon zum Zeitpunkt der Werbung ein aktuelles Aufklärungsbedürfnis besteht.
c) Bei einer Anzeigenwerbung für ein Gewinnspiel, das aus Verbrauchersicht keine unerwarteten Teilnahmebeschränkungen aufweist, reicht es grundsätzlich aus, wenn mitgeteilt wird, bis wann wie teilgenommen werden kann und wie die Gewinner ermittelt werden; gegebenenfalls ist auf besondere Beschränkungen des Teilnehmerkreises wie den Ausschluss Minderjähriger hinzuweisen.

Landgericht Ravensburg, Beschluss v. 29.08.2006 - Az.: 2 Qs 89/06
Leitsatz:

Die Vermittlung von Sportwetten an einen Anbieter mit EU-Lizenz ist nicht strafbar, da § 284 StGB iVm. mit den sportwettenrechtlichen Regelungen des Landes Baden-Württemberg EU-Gemeinschaftsrechts (Art. 43 und 49 EG) verletzt und daher nicht anwendbar ist.
Hinweis: Das LG hat mit diesem Beschluss die erstinstanzliche Entscheidung des AG Ravensburg (Beschl. v. 06.06.2006 - Az.: 11 Ds 36 Js 21918/04) bestätigt.

Verwaltungsgericht Neustadt_an_der_Weinstrasse, Beschluss v. 09.07.2008 - Az.: 5 L 592/08.NW
Leitsatz:

1. Poker ist überwiegend zufallsbezogen und somit ein Glücksspiel.
2. Der ordnungsrechtliche Begriff des Einsatzes nach dem GlüStV ist identisch auszulegen wie der strafrechtliche Begriff des Einsatzes nach § 284 StGB.
Werden die Eintrittsgelder iHv. 15,- EUR bei einem Pokerturnier ausschließlich zur Deckung der anfallenden Kosten (z.B. Lokalmiete, Personal) verwendet, fehlt es daher am glücksspielrechtlichen Merkmal des Einsatz, so dass kein strafbares Glücksspiel vorliegt.

Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss v. 06.09.2006 - Az.: 2 L 200/06
Leitsatz:

1. Das brandenburgische Sportwettenrecht verstößt gegen EU-Recht.
2. Das BVerfG hat die seinem Kammerbeschluss vom 27.4.2005 (GewArch 2005, 246) zugrunde liegende rechtliche Beurteilung, wonach erhebliche Zweifel an der gemeinschaftsrechtlichen Vereinbarkeit des § 284 StGB nicht ausgeschlossen werden könnten und die Begründung des Sofortvollzugs von Untersagungsverfügungen daher über die Strafbarkeit nach § 284 StGB hinausgehende Feststellungen für eine konkrete Gefahr im Einzelfall erfordere, in der Senatsentscheidung vom 28.3.2006 (NJW 2006, 1261) ersichtlich aufrecht erhalten.
3. Das Verbot, private Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter zu vermitteln, ist daher rechtswidrig.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 30.05.2008 - Az.: 1 StR 166/07
Leitsatz:

1. Zum Zusammenhang zwischen Werbeaussage und beworbener Ware oder Leistung als Voraussetzung strafbarer Werbung
2. Werden Kunden mittels strafbarer Werbung zu Warenbestellungen veranlasst, sind die Kaufpreiszahlungen, welche die Kunden dafür an den Täter oder Drittbegünstigten leisten, von diesem aus den Taten erlangt und unterliegen - unbeschadet vorrangiger Ansprüche von Verletzten - in vollem Umfang dem Verfall.
3. Infolge der strafbaren Werbung können den Bestellern Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung jeweils in Höhe des gezahlten Kaufpreises zustehen, die den Verfallsbetrag vermindern.

Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss v. 22.08.2006 - Az.: 1 L 633/06
Leitsatz:

1. Das nordrhein-westfälische Sportwettenrecht verstößt gegen EU-Recht.
2. Entgegen dem OVG NRW (Beschl. v. 28.06.2006 - Az.: 4 B 961/06) existiert kein allgemeines Prinzip der Rechtssicherheit, dass die Rechtsfolgen einer Kollision mit höherrangigem Recht beschränkt, um unerträgliche Konsequenzen einer sonst eintretenden Regelungslosigkeit zu vermeiden.
3. Das Verbot, private Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter zu vermitteln, ist daher rechtswidrig.

Oberlandesgericht Duesseldorf_1, Urteil v. 06.06.2007 - Az.: VI-U (Kart) 26/06
Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss v. 11.09.2006 - Az.: 3 L 312/06
Leitsatz:

1. Das brandenburgische Sportwettenrecht verstößt gegen EU-Recht.
2. Entgegen dem OVG NRW (Beschl. v. 28.06.2006 - Az.: 4 B 961/06) existiert kein allgemeines Prinzip der Rechtssicherheit, dass die Rechtsfolgen einer Kollision mit höherrangigem Recht beschränkt, um unerträgliche Konsequenzen einer sonst eintretenden Regelungslosigkeit zu vermeiden. 3. Das Verbot, private Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter zu vermitteln, ist daher rechtswidrig.