Urteile neu online gestellt

Oberverwaltungsgericht Lunebuerg, Beschluss v. 19.05.2008 - Az.: 7 ME 66/08
Leitsatz:

Es bestehen erhebliche rechtliche Bedenken, ob das deutsche Glücksspiel-Monopol mit dem EU-Recht vereinbar ist.

Verwaltungsgericht Koeln, Urteil v. 06.07.2006 - Az.: 1 K 9196/04
Leitsatz:

1. Entgegen dem OVG NRW (Beschl. v. 28.06.2006 - Az.: 4 B 961/06) existiert kein allgemeines Prinzip der Rechtssicherheit, dass die Rechtsfolgen einer Kollision mit höherrangigem Recht beschränkt, um unerträgliche Konsequenzen einer sonst eintretenden Regelungslosigkeit zu vermeiden.
2. Das Verbot, private Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter zu vermitteln, ist daher rechtswidrig.

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg, Beschluss v. 30.04.2008 - Az.: RO 4 S 08.252
Oberverwaltungsgericht Lueneburg, Beschluss v. 14.07.2006 - Az.: 7 ME 126/06
Leitsatz:

Das Verbot des § 9 Abs.2 SpielVO ist umfassend zu verstehen und verbietet jede Form der zusätzlichen Gewinnchance oder sonstigen finanziellen Vergünstigungen. Weder vom Gewerbetreibenden selbst, noch durch Dritte mit dessen Genehmigung oder Duldung, darf den Spielern und sonstigen Besuchern der Spielhalle angeboten werden, sich über elektronische Medien, schriftliche Teilnahmeerklärungen oder Entgegennahme der Daten durch Personen, an Gewinnspielen, Verlosungen oder Geschicklichkeitsspielen zu beteiligen, welche Geld- oder Sachgewinne in Aussicht stellen.
Hinweis: Bestätigung der Vorinstanz VG Stade (Beschl. v. 15.05.2006 - Az.: 6 B 805/06)

Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 03.03.2008 - Az.: VI-Kart 19/07 (V)
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss v. 21.07.2006 - Az.: 8 K 1260/06
Leitsatz:

Die private Vermittlung von Sportwetten ist erlaubt.

Landgericht Kassel, Urteil v. 30.04.2008 - Az.: 11 O 4057/08
Leitsatz:

1. Die anpreisende Werbung eines gewerblichen Spielvermittlers ("Was würden Sie mit 1 Mio. € LOTTO-Gewinn machen?") und die Gewährung eines 5-EUR-Bonus für das erstmalige Mitmachen ("Wir schenken jedem neuen Kunden 5-EUR-Bonus für das erste Lottospiel") ist wettbewerbswidrig, wenn kein Hinweis enthalten ist, dass Personen unter 18 Jahren von der Spielteilnahme ausgeschlossen sind, und jede Erläuterung über Suchtgefahren und Hilfsmöglichkeiten fehlt.
2. Ein etwaiger Unterlassungsanspruch erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und nicht nur auf das Bundesland, in dem der klagende Mitbewerber tätig ist.

Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss v. 17.07.2006 - Az.: 4 K 2657/06
Leitsatz:

1. Das Bundesland Baden-Württemberg hat bislang nicht die Vorgaben des BVerfG, Urt. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01 ausreichend umgesetzt.
2. Die landesrechtlichen Regelungen zum Sportwettenrecht sind in Baden-Württemberg somit derzeitig verfassungswidrig. Privaten Sportwetten-Anbietern kann somit keine Untersagungsverfügung ausgesprochen werden.
3. Aus all diesen Gründen ist ein Verbot der privaten Sportwetten-Vermittlung rechtswidrig

Bundesfinanzhof, Urteil v. 02.04.2008 - Az.: II R 4/06
Landgericht Berlin, Beschluss v. 31.07.2006 - Az.: 526 Qs 190/06
Leitsatz:

1. Das Vermitteln von privaten Sportwetten an einen ausländischen Anbieter ist straflos, da keine inländische Veranstaltung eines Glücksspiels vorliegt.
2. Der Beschuldigte hat einen Anspruch auf Entschädigung nach dem StrEG für die erlittenen strafprozessualen Maßnahmen, wenn die Verwaltungsbehörden nicht primär nicht ordnungsrechtlich, sondern strafrechtlich vorgehen. Denn das verwaltungsrechtliche Regelungs- und Vollzugsdefizit ist nicht mit Hilfe von strafprozessuafen Maßnahmen zu kompensieren.