Urteile neu online gestellt

Verwaltungsgerichtshof_Baden-Wuerttemberg , Beschluss v. 12.02.2008 - Az.: 6 S 1805/07
Leitsatz:

Die Berufung wird zugelassen, da die Rechtssache (Vermittlung von Sportwetten) insbesondere aufgrund des zum 01.01.2008 in Kraft getretenen Glücksspiel-Staatsvertrages besondere rechtliche Schwierigkeiten aufwirft.

Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 13.07.2010 - Az.: 13 B 676/10
Leitsatz:

Das Verbot, Online-Glücksspiel so einzuschränken, dass es für Spieler aus dem Land Nordrhein-Westfalen (NRW) nicht veranstaltet werden kann, ist rechtmäßig. Diese Verbot kann mittels Geo-Lokalisation technisch umgesetzt werden.

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss v. 08.03.2006 - Az.: 4 L 180/06.NW
Leitsatz:

Durch die nachträgliche technische Veränderung eines (ursprünglich) gemäß § 33 c GewO zulassungspflichtigen Spielgeräts entfällt seine formelle Zulassungspflichtigkeit nicht.

Landgericht Muenchen_II, Beschluss v. 07.12.2007 - Az.: 7 Qs 18/07
Leitsatz:

1. Auch für Tatzeiten, die wie nach dem Urteil des BVverfG (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) liegen, ist eine Strafbarkeit wegen Vermittlung von privaten Sportwetten zu verneinen, weil es an einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage für das staatliche Wettmonopol fehlt.
2. Zudem liegt ein unvermeidbaren Verbotsirrtum nach § 17 StGB vor.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 29.07.2009 - Az.: 5 U 43/08
Leitsatz:

Die Einwilligung in Werbemaßnahmen im Rahmen eines Gewinnspiels gilt nicht für weitere Werbezwecke. Dies gilt zumindest dann, wenn der Verbraucher nicht erkennen kann, zu welchem konkreten Anlass die Daten gespeichert und verwendet werden.

Verwaltungsgericht Wuerzburg, Beschluss v. 07.03.2006 - Az.: W 5 S 06.162
Leitsatz:

1. Das Verbot des § 9 Abs.2 SpielVO ist umfassend zu verstehen und verbietet jede Form der zusätzlichen Gewinnchance oder sonstigen finanziellen Vergünstigungen. Die Norm differenziert nicht zwischen Entgeltlichkeit und Unentgeltlichkeit.
2. Die Ungleichbehandlung der Branche der Geräte-Aufsteller in Verhältnis zu anderen Wirtschaftsunternehmen rechtfertigt sich aus dem Umstand, dass sich diese Branche gewerbsmäßig mit dem Spiel als solchem befasst, während bei den anderen Wirtschaftsunternehmen mit der Durchführung eines Gewinnspiels in aller Regel dieses beendet ist.

Landgericht Muenchen_I, Urteil v. 29.03.2007 - Az.: 4 HK O 18116/06
Leitsatz:

Den staatlichen Glücksspiel-Anbietern ist es nach dem LotterieStV erlaubt, Werbung für die Lotterie 6 aus 49 mit Superzahl zu machen, da hierdurch keine der Spielsucht zuwiderlaufenden Interessen begründet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Jackpot 10 Mio. EUR oder mehr beträgt.

Oberlandesgericht Saarbruecken, Beschluss v. 23.06.2010 - Az.: 1 U 365/09
Leitsatz:

Verfolgt ein Berufsverband Verstöße gegen das Glücksspielwesen nur bei Nicht-Mitgliedern, handelt er rechtsmissbräuchlich. Dies gilt vor allem dann, wenn er seine Mitglieder von den Abmahnungen verschont, wenn diese sich auch rechtswidrig verhalten.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 08.05.2006 - Az.: 6 B 10359/06.OVG
Leitsatz:

Durch die nachträgliche technische Veränderung eines (ursprünglich) gemäß § 33 c GewO zulassungspflichtigen Spielgeräts entfällt seine formelle Zulassungspflichtigkeit nicht.

Landgericht Wiesbaden, Urteil v. 28.03.2007 - Az.: 11 0 56/06
Leitsatz:

Die Vermittlung von privaten Sportwetten in Hessen aufgrund einer DDR-Sportwetten-Erlaubnis ist nicht wettbewerbswidrig.