Urteile nach Gerichten
- Verwaltungsgericht Trier, Beschluss v. 20.06.2006 - Az.: 6 L 515/06.TR
- Leitsatz:
Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden.
- Verwaltungsgericht Trier, Beschluss v. 28.04.2008 - Az.: 1 L 240/08.TR
- Verwaltungsgericht Trier, Urteil v. 03.02.2009 - Az.: 1 K 592/08
- Leitsatz:
1. Pokerturniere sind keine Glücksspiele i.S.d. Glücksspielstaatsvertrages, wenn Sachpreise in nur geringem Wert gewonnen werden können und die Teilnehmer anstelle eines Einsatzes lediglich einen Kostenbeitrag i.H.v. 15,- EUR zahlen.
2. Werden die Eintrittsgelder lediglich zur Deckung der anfallenden Kosten verwendet, fehlt es am glücksspielrechtlichen Merkmal des Einsatzes, so dass kein strafbares Glücksspiel vorliegt. - Amtsgericht Velbert, Urteil v. 01.08.2006 - Az.: 20 Ds 70 JS 7680/05
- Verwaltungsgericht Weimar, Beschluss v. 19.10.2007 - Az.: 5 E 1520/07
- Leitsatz:
1. Poker ist zufallsbezogen und somit ein Glücksspiel.
2. Auch wenn die Eintrittsgelder bei einem Pokerturnier mit zur Deckung der anfallenden Kosten (z.B. Lokalmiete, Personal) verwendet werden, handelt es sich bei dem Eintrittsgeld um einen Einsatz iSd. § 284 StGB, so dass ein strafbares Glücksspiel vorliegt.
3. Ob die Veranstalter des Poker-Turniers einen wirtschaftlichen Gewinn machen, ist für die Einstufung als Glücksspiel unerheblich. - Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss v. 22.06.2006 - Az.: 5 G 809/06(V)
- Leitsatz:
1. Lotto-Hessen hat bislang nicht die Vorgaben des BVerfG, Urt. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01 ausreichend umgesetzt, da weder die Zahl der Lotto-Annahmestellen, über die die Oddset-Wetten abgeschlossen werden können, noch das Internetportal (lotto-hessen.de) maßgeblich verändert und die dortigen Zugangsmöglichkeiten signifikant eingeschränkt wurden.
2. Die landesrechtlichen Regelungen zum Sportwettenrecht sind in Hessen somit derzeitig verfassungswidrig. Privaten Sportwetten-Anbietern kann somit keine Untersagungsverfügung ausgesprochen werden.
3. Aus all diesen Gründen ist ein Verbot der privaten Sportwetten-Vermittlung rechtswidrig. - Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss v. 07.04.2008 - Az.: 5 L 264/08.WI
- Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil v. 10.12.2007 - Az.: 5 E 1417/05
- Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss v. 22.01.2009 - Az.: 5 L 418/08.WI
- Leitsatz:
Die Begrenzung terrestrischer Annahmestellen für Lotterien durch Nichtzulassung gewerblicher Spielvermittler in Hessen ist rechtlich nicht zu beanstanden.
- Landgericht Wiesbaden, Urteil v. 28.03.2007 - Az.: 11 0 56/06
- Leitsatz:
Die Vermittlung von privaten Sportwetten in Hessen aufgrund einer DDR-Sportwetten-Erlaubnis ist nicht wettbewerbswidrig.

