Urteile nach Gerichten
- Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss v. 24.07.2007 - Az.: 4 K 4435/06
- Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss v. 24.07.2007 - Az.: 4 K 4435/06
- Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss v. 07.01.2008 - Az.: 4 K 6081/07
- Leitsatz:
1. Es bestehen erhebliche rechtliche Bedenken, ob das deutsche Glücksspiel-Monopol mit dem EU-Recht vereinbar ist.
2. Der Klage eines Vermittlers von privaten Sportwetten, der eine sofort vollziehbare behördliche Untersagungsverfügung erhalten hat, ist daher im einstweiligen Rechtsschutzverfahren aufschiebende Wirkung zu gewähren. - Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss v. 30.08.2005 - Az.: 5 K 620/05
- Leitsatz:
1. Die Zulässigkeit von privaten Sportwetten wirft eine Vielzahl von rechtlichen Fragen auf.
2. Keinesfalls kann von einer "sicheren Einschätzung" der Rechtslage ausgegangen werden. Dies ergibt sich insbesondere aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.04.2005, 1 BvR 223/05, in dem die Anwendbarkeit von § 284 StGB aus europarechtlichen Gründen für zweifelhaft gehalten wird.
- Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 11.11.2010 - Az.: 2 U 29/10
- Leitsatz:
Die Datenweitergabe bei Gewinnspielen, bei denen der Teilnehmer seine Adresse und Telefonnummer angibt, stellt keine automatische Einwilligung in Werbeanrufe dar. Kann der Anrufer nicht nachweisen, dass er die Daten durch ein explizites Einverständnis erlangt hat, handelt es sich um einen unzulässigen "cold call".
- Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 26.06.2006 - Az.: 1 Ss 296/05
- Leitsatz:
1. Da die Zulässigkeit von Sportwetten bis heute rechtlich umstritten ist, liegt ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vor, so dass der Täter straffrei ausgeht.
2. Überdies ist zu befürchten, dass die Bundesländer die hohen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nicht erfüllen können und dass dieses Gericht im Jahre 2008 das in § 284 StGB enthaltene Verbot und das staatliche Wettmonopol für verfassungswidrig und nichtig erklären wird. - Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 02.07.2015 - Az.: 2 U 148/14
- Leitsatz:
Die Einlösung von Rabattgutscheinen fremder Unternehmen ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies gilt selbst dann, wenn die Namen der anderen Firmen genannt werden.
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 26.09.2008 - Az.: 34 O 138/07 KfH
- Leitsatz:
Stellt ein Spielhallenbetreiber Automaten auf, die den Gewinn von mehr als sechs Freispielen ermöglichen, liegt hierin ein Wettbewerbsverstoß.
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 29.01.2009 - Az.: 41 O 2/09
- Leitsatz:
Ein gewerblicher Spielevermittler hat keinen Anspruch gegen die Landeslotteriegesellschaft des Bundeslandes Baden-Württemberg auf Einlieferung seiner über das Internet geworbenen Lotterielose.
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 28.07.2009 - Az.: 17 O 190/09
- Leitsatz:
Die Lotterielose "BlackJack" und "SevenEleven" sind so gestaltet, dass sie die Aufmerksamkeit des Kunden auf sich ziehen und beim Betrachter Spannung erzielen. Dies gilt auch für den Abdruck der Lose im Internet. Das führt zum Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag.

