Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Nuernberg, Urteil v. 29.11.2011 - Az.: 3 U 1429/11
- Leitsatz:
Gewinnspiel in Zeitschrift für Apothekenpersonal wettbewerbswidrig
- Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss v. 07.12.2007 - Az.: 12 B 2908/07
- Leitsatz:
1. Die Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte kann widerrufen werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Betreiber die für den Gaststättenbetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.
2. Dies insbesondere dann der Fall, wenn ein Gastwirt verbotenem Glücksspiel (hier: Sportwetten) Vorschub leistet. Dabei reicht bloßes Dulden des verbotenen Glücksspiels aus, da dies bei Kenntnis ein Vorschubleisten im Sinne des Gesetzes darstellt. - Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil v. 18.09.2008 - Az.: 1 W 66/08
- Leitsatz:
1. Ein Verstoß gegen das Verbot der Werbung für Glücksspiele im Internet stellt eine Wettbewerbsrechtsverletzung dar, gegen die ein Konkurrent vorgehen kann.
2. Ein Unterlassungsanspruch besteht auch dann, wenn sich der Konkurrent selbst gesetzeswidrig verhält, da das Werbeverbot dem Interesse der Allgemeinheit dient. - Landgericht Oldenburg, Urteil v. 05.07.2006 - Az.: 12 O 1148/06
- Leitsatz:
1. Ein Spielgerät, bei dem unbegrenzt Punkte gewonnen werden können, die zum Weiterspielen berechtigen, verstößt gegen § 6 a SpielVO.
2. Der Betrieb ein Jackpot-Systems verstößt gegen das Vergünstigungsverbot des § 9 Abs. 2 SpielVO. Das Verbot des § 9 SpielVO ist umfassend zu verstehen.
3. Die Regelungen der §§ 6 a, 9 Abs. 2 SpielVO haben marktregelenden Charakter, so dass ein Verstoß gegen diese Vorschriften eine Wettbewerbsverletzung begründet.
- Landgericht Oldenburg, Urteil v. 01.10.2008 - Az.: 12 O 2350/08
- Leitsatz:
1. Ein Verstoß gegen das Verbot der Werbung für Glücksspiele im Internet stellt eine Wettbewerbsrechtsverletzung dar, gegen die ein Konkurrent vorgehen kann.
2. Ein Unterlassungsanspruch besteht auch dann, wenn sich der Konkurrent selbst gesetzeswidrig verhält, da das Werbeverbot dem Interesse der Allgemeinheit dient. - Landgericht Oldenburg_1, Urteil v. 01.10.2008 - Az.: 5 O 1681/08
- Leitsatz:
1. Ein Verstoß gegen das Verbot der Werbung für Glücksspiele im Internet sowie gegen das Verbot der Anreizwerbung für Glücksspiele stellt jeweils eine Wettbewerbsrechtsverletzung dar, gegen die ein Konkurrent vorgehen kann.
2. Ein Unterlassungsanspruch besteht auch dann, wenn sich der Konkurrent selbst gesetzeswidrig verhält, da das Werbeverbot dem Interesse der Allgemeinheit dient. - Verwaltungsgericht Osnabrueck, Beschluss v. 25.04.2006 - Az.: 1 B 21/06
- Leitsatz:
Das Verbot des § 9 Abs.2 SpielVO ist umfassend zu verstehen und verbietet jede Form der zusätzlichen Gewinnchance oder sonstigen finanziellen Vergünstigungen.
- Verwaltungsgericht Osnabrueck, Beschluss v. 02.04.2009 - Az.: 6 B 15/09
- Leitsatz:
Ist die Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung gegen einen Vermittler von Sportwetten nach überschlägiger Prüfung im Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz offen, so überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Untersagungsverfügung das private Interesse des Spielvermittlers.
- Verwaltungsgericht Osnabrueck, Beschluss v. 25.09.2008 - Az.: 6 B 50/08
- Leitsatz:
Die Vorschrift im niedersächsischen Glücksspielgesetz, die Anzahl und Einzugsgebiet der Annahmestellen für Sportwetten regelt, stellt einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit dar.
- Landgericht Osnabrueck, Urteil v. 24.11.2005 - Az.: 5 O 2509/05
- Leitsatz:
1. Der bei einem Gewinnspiel allgemein vorgenommene Haftungsausschluss ("Der Rechtsweg ist ausgeschlossen") bezieht sich nicht auf die zeitlich später erfolgte konkrete Gewinn-Benachrichtung.
2. Eine schriftliche Gewinn-Benachrichtung aufgrund eines tatsächlich durchgeführten Gewinnspiels ist eine Gewinnzusage iSd. § 661 a BGB.
3. Der Gewinner einer Urlaubsreise hat keinen Anspruch auf Teilnahme zu einem zeitlich konkreten Termin.

