Urteile nach Gerichten

Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 30.10.2009 - Az.: 13 B 744/09
Leitsatz:

Das Verbot des Veranstaltens und Vermittelns von Sportwetten im Internet ist weder verfassungs- noch europarechtswidrig.

Verwaltungsgerichtshof München, Urteil v. 09.03.2015 - Az.: 7 B 14.1605
Leitsatz:

Es liegt ein Fall der unzulässigen Schleichwerbung im Fernsehen vor, wenn nahezu in jeder Kamera-Einstellung ein Logo von "Fulltiltpoker.net" gezeigt wird, das auf im Internet angebotene Dienstleistungen hinweist.

Verwaltungsgerichtshof München, Urteil v. 09.03.2015 - Az.: 7 BV 13.2153
Leitsatz:

Es liegt ein Fall der unzulässigen Schleichwerbung im Fernsehen vor, wenn nahezu in jeder Kamera-Einstellung ein Logo von "Fulltiltpoker.net" gezeigt wird, das auf im Internet angebotene Dienstleistungen hinweist.

Oberlandesgericht München, Beschluss v. 06.02.2019 - Az.: 19 U 793/18
Leitsatz:

Anspruch des Kreditkartenunternehmens bei illegalem Glücksspiel

Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss v. 13.11.2014 - Az.: 13 B 827/14
Leitsatz:

Ein Internet-Glücksspiel-Anbieter, der über eine Lizenz aus Schleswig-Holstein verfügt, darf nur Personen aus Schleswig-Holstein die Teilnahme an seinem Angebot ermöglichen.

Landgericht Neuruppin, Urteil v. 12.09.2008 - Az.: 3 O 79/08
Leitsatz:

Es handelt sich um irreführende Werbung mit Gewinnmitteilungen, wenn ein Rätsel-Gewinner laut Reklame für eine Reise "nichts" zahlen braucht, tatsächlich aber 30,- EUR Bearbeitungsgebühr verlangt wird.

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss v. 08.03.2006 - Az.: 4 L 180/06.NW
Leitsatz:

Durch die nachträgliche technische Veränderung eines (ursprünglich) gemäß § 33 c GewO zulassungspflichtigen Spielgeräts entfällt seine formelle Zulassungspflichtigkeit nicht.

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss v. 20.07.2006 - Az.: 5 L 1133/06.NW
Leitsatz:

1. Es ist zweifelhaft, ob das Vermitteln von privaten Sportwetten unter den Straftatbestand des § 284 Abs.1 StGB fällt.




2. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob das Bundesland Rheinland-Pfalz die Vorgaben des BVerfG, Urt. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01 ausreichend umgesetzt hat bzw. mit der Umsetzung begonnen hat. Ob diese Voraussetzungen bereits erfüllt werden, muss aber einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.
3. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob das staatliche Glücksspiel-Monopol in Deutschland mit dem Europarecht vereinbar ist.
4. Bis zu einer Klärung dieser Frage im Rahmen eines Hauptsachverfahrens kommt der Vermittlung von privaten Sportwetten ein überwiegendes Rechtsschutzinteresse
zu.

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss v. 02.01.2007 - Az.: 5 L 1716/06.NW
Leitsatz:

1. Das rheinland-pfälzische Sportwettenrecht verstößt (derzeit) gegen EU-Recht.
2. Das Verbot, private Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter zu vermitteln, ist daher rechtswidrig.

Verwaltungsgericht Neustadt_an_der_Weinstrasse, Beschluss v. 05.03.2008 - Az.: 5 L 1327/07.NW