Urteile nach Gerichten
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 22.01.2009 - Az.: I ZR 31/06
- Leitsatz:
Die Werbung damit, dass in einer Angebotswoche jeder 100. Einkauf gratis sei, ist nicht unlauter. Die Käufer können mit einem derartigen Anreiz umgehen, eine unsachgemäße Beeinflussung der Kaufentscheidungen steht nicht zu befürchten.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 26.02.2009 - Az.: I ZR 222/06
- Leitsatz:
1. Ein Unternehmen, welches sein Konzept zur Qualitätssicherung von "MacDent"-Zahnarztpraxen mit einem Gewinnspiel bewirbt, handelt nicht wettbewerbswidrig.
2. Die Werbemaßnahme verstößt nicht bereits deshalb gegen Vorschriften der ärztlichen Berufsordnung, weil die Werbung das Unternehmenskonzept nur schlagwortartig umreißt. Der durchschnittliche Verbraucher erwartet nicht, dass auf einer Werbepostkarte das gesamte Konzept in seinen Einzelheiten vorgestellt wird. - Bundesgerichtshof , Urteil v. 02.07.2009 - Az.: I ZR 147/06
- Leitsatz:
Wird gegenüber Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern für die Vermittlung von Vorratsgesellschaften mit einer attraktiven Gewinnchance (hier: Smart Cabrio) geworben, liegt eine unsachgemäße Beeinflussung vor, die zur Wettbewerbswidrigkeit des Gewinnspiels führt, weil die angesprochenen Verkehrskreise die Interessen Dritter zu wahren haben.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 22.11.2007 - Az.: III ZR 9/07
- Leitsatz:
1. Eine Spielbank hat auch bei Automatenspielsälen eine generelle Kontrollpflicht, die den Zutritt von antragsgemäß gesperrten Spielern verhindern soll (Fortführung von BGHZ 165, 276).
2. Bis zum Bekanntwerden des Senatsurteils BGHZ 165, 276 durfte die Spielbank nach dem früheren Stand der Rechtsprechung (BGHZ 131, 136) jedoch annehmen, dass eine derartige generelle Kontrollpflicht nicht bestehe. Sie befand sich insoweit in einem entschuldbaren Rechtsirrtum. - Bundesgerichtshof , Urteil v. 12.07.2007 - Az.: I ZR 82/05
- Leitsatz:
1. Eine Werbung für Produkte, die üblicherweise von Erwachsenen erworben wer-den, ist nicht deswegen unlauter nach §§ 3, 4 Nr. 1 UWG, weil sie bei Kindern und Jugendlichen Kaufwünsche weckt und darauf abzielt, dass diese ihre Eltern zu einer entsprechenden Kaufentscheidung veranlassen.
2. Dagegen kann eine unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die Ent-scheidungsfreiheit der Eltern und Erziehungsberechtigten darin liegen, dass Kinder und Jugendliche im Rahmen einer den Gruppenzwang innerhalb einer Schulklasse ausnutzenden Werbeaktion gezielt als so genannte Kaufmotivato-ren eingesetzt werden. - Verwaltungsgericht Aachen, Urteil v. 20.12.2007 - Az.: 8 K 110/07
- Leitsatz:
1. Die Werbung für private Sportwetten im Internet ist rechtswidrig.
2. Das staatliche Glücksspiel-Monopol ist mit dem EU-Recht vereinbar. - Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss v. 07.07.2006 - Az.: 3 L 336/06
- Leitsatz:
1. Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden.
2. Das vom BVerfG (Urt. v. 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01) verlangte Mindestmaß an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung des staatlichen Monopols ist in Nordrhein-Westfalen gegeben, da entsprechende Maßnahmen im Bundesland eingeleitet wurden. - Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss v. 20.07.2006 - Az.: 3 L 295/06
- Leitsatz:
Spielgeräte, die eine Berechtigung zum Weiterspielen als auch mit der Möglichkeit einer Chancenerhöhung durch eine Risikotaste ausgestattet sind, fallen unter das Fun Games-Verbot des § 6 a SpielVO.
- Landgericht Amberg, Urteil v. 08.04.2019 - Az.: 41 HK O 932/18
- Leitsatz:
Teilnahmebedingungen bei Gewinnspiel müssen ausreichend transparent angegeben werden.
- Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss v. 15.06.2010 - Az.: AN 4 S 10.00573
- Leitsatz:
Bereits ein Einsatz von 50 Cent für Poker, Casino und Online-Wetten stellt ein unerlaubtes Glücksspiel dar. Unabhängig von der Höhe des Betrages verstößt jeder Einsatz gegen die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages.

