Urteile nach Gerichten
- Oberverwaltungsgericht Lueneburg, Beschluss v. 06.11.2009 - Az.: 7 LA 79/09
- Leitsatz:
1. Dem Betreiber einer Spielhalle ist es grundsätzlich gestattet, eine Werbe-Anzeige zu schalten und auf seine neuen Geldspielgeräte hinzuweisen.
2. Die Bewerbung von neuen Geldspiel-Geräten unter Beifügung von Testcoupons für Freispiele verstößt gegen § 9 Spielverordnung, da Gewinnchancen und finanzielle Vergünstigungen in Aussicht gestellt werden. - Oberverwaltungsgericht Lueneburg, Beschluss v. 23.10.2009 - Az.: 11 OA 391/09
- Leitsatz:
Bei Klageverfahren, in denen es um die Berechtigung der Veranstaltung und Vermittlung von Oddset-Wetten geht, liegt der Streitwert bei 100.000,- EUR. Eine Reduzierung kommt nur in Betracht, wenn Dokumente vorgelegt werden, die Rückschlüsse auf niedrigere Umsatz- oder Gewinnabgaben schließen lassen.
- Oberverwaltungsgericht Lueneburg-1, Beschluss v. 10.01.2008 - Az.: 11 ME 479/07
- Leitsatz:
Wer als Pächter Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, in denen Dritte Internetterminals aufstellen, über die rechtswidrige Sportwetten angeboten werden, "veranstaltet" ein Glücksspiel iSd. § 284 Abs.1 StGB und ist damit Täter.
- Oberverwaltungsgericht Lunebuerg, Beschluss v. 19.05.2008 - Az.: 7 ME 66/08
- Leitsatz:
Es bestehen erhebliche rechtliche Bedenken, ob das deutsche Glücksspiel-Monopol mit dem EU-Recht vereinbar ist.
- Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss v. 14.12.2018 - Az.: 11 ME 541/18
- Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss v. 12.04.2018 - Az.: 11 LA 501/17
- Leitsatz:
Verbot von Online-Casinos weiterhin rechtmäßig
- Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil v. 28.02.2019 - Az.: 11 LB 497/18
- Leitsatz:
Internet-Werbeverbot für Online-Poker weiterhin verfassungsgemäß
- Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss v. 18.06.2018 - Az.: 11 LA 237/16
- Leitsatz:
Online-Cent-Auktion ist unerlaubtes Glücksspiel
- Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss v. 14.03.2017 - Az.: 11 ME 236/16
- Leitsatz:
Rückwärts-Auktion ist verbotenes Glücksspiel
- Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil v. 28.02.2019 - Az.: 11 LC 242/16
- Leitsatz:
Untersagungsverfügung gegen Online-Casino

