Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Koeln_2, Urteil v. 14.09.2007 - Az.: 6 U 55/06
- Oberlandesgericht Koeln_3, Urteil v. 14.09.2007 - Az.: 6 U 61/06
- Oberlandesgericht Koeln_4, Urteil v. 14.09.2007 - Az.: 6 U 63/06
- Oberlandesgericht Koeln_5, Urteil v. 14.09.2007 - Az.: 6 U 200/06
- Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 21.08.2015 - Az.: 6 U 41/15
- Leitsatz:
Bereits eine Gegenabmahnung kann bei Vorliegen besonderer Umstände den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs begründen.
- Landgericht Krefeld, Beschluss v. 27.09.2006 - Az.: 21 Qs 191/06
- Amtsgericht Krefeld, Beschluss v. 04.05.2006 - Az.: 32 Cs 9 Js 827/05
- Leitsatz:
Ein Anbieter, der Sportwetten ins Ausland vermittelt, "hält" weder ein Glücksspiel noch "stellt er hierzu Einrichtungen bereit" iSd. § 284 StGB und macht sich damit wegen dieser Tathandlungen nicht strafbar.
- Verwaltungsgericht Lueneburg, Beschluss v. 18.07.2006 - Az.: 5 B 21/06
- Leitsatz:
1. Das Verbot des § 9 Abs.2 SpielVO ist umfassend zu verstehen und verbietet jede Form der zusätzlichen Gewinnchance oder sonstigen finanziellen Vergünstigungen. Insbesondere besteht ein Verbot für jede Art von Jackpot.
2. Es liegt kein Verstoß gegen Art. 3 und 12 GG vor. - Oberverwaltungsgericht Lueneburg, Beschluss v. 10.01.2008 - Az.: 7 ME 179/06
- Leitsatz:
Unterhaltungsspielgeräte, bei denen der Spieler mittels Spielpunkten eine Berechtigung zum Weiterspielen erlangen kann, verstoßen gegen § 6a SpielVO.
- Oberverwaltungsgericht Lueneburg, Urteil v. 30.03.2010 - Az.: 1 ME 54/10
- Leitsatz:
Ein als "Stehausschank" genehmigtes Lokal, welches sich in direkter Nähe von Spielhallen befindet und mit diesen einen gemeinsamen Eingang teilt, benötigt für die Aufstellung von Geldspielgeräten eine behördliche Erlaubnis, wenn die Räumlichkeiten durch die Aufstellung der Spielautomaten den Gastwirtschaftscharakter verlieren und eine spielhallen-typische Gestaltung eintritt.

