Urteile nach Gerichten

Bundesgerichtshof , Urteil v. 03.04.2008 - Az.: III ZR 190/07
Bundesgerichtshof , Urteil v. 10.01.2008 - Az.: I ZR 196/05
Leitsatz:

a) § 4 Nr. 5 UWG erfasst auch die Werbung für ein Gewinnspiel.
b) Kann der Verbraucher aufgrund einer Werbung noch nicht ohne weiteres - etwa mittels einer angegebenen Rufnummer oder einer beigefügten Teilnahmekarte - an dem Gewinnspiel teilnehmen, reicht es aus, ihm unter Berücksichtigung der räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des verwendeten Werbemediums diejenigen Informationen zu geben, für die bei ihm nach den Besonderheiten des Einzelfalls schon zum Zeitpunkt der Werbung ein aktuelles Aufklärungsbedürfnis besteht.
c) Bei einer Anzeigenwerbung für ein Gewinnspiel, das aus Verbrauchersicht keine unerwarteten Teilnahmebeschränkungen aufweist, reicht es grundsätzlich aus, wenn mitgeteilt wird, bis wann wie teilgenommen werden kann und wie die Gewinner ermittelt werden; gegebenenfalls ist auf besondere Beschränkungen des Teilnehmerkreises wie den Ausschluss Minderjähriger hinzuweisen.

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 10.06.2008 - Az.: KZR 61/07
Bundesgerichtshof , Beschluss v. 14.08.2008 - Az.: KVR 64/07
Bundesgerichtshof , Urteil v. 17.07.2008 - Az.: I ZR 160/05
Leitsatz:

Eine an Minderjährige gerichtete Sammelaktion konnte nach § 1 UWG a.F. und jedenfalls bis zum 12. Dezember 2007 auch nach § 4 Nr. 2 UWG nur wettbewerbswidrig sein, wenn sie in ihrer konkreten Ausgestaltung geeignet war, die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen. Daran fehlte es, wenn die Minderjährigen in der Lage waren, die Sammelaktion hinsichtlich wirtschaftlicher Bedeutung, Preiswürdigkeit und finanzieller Belastung hinreichend zu überblicken.
Hinweis: Der BGH bestätigt damit in der Revision die Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (Urt. v. 04.08.2005 - Az.: 6 U 224/04)

Bundesgerichtshof , Urteil v. 18.12.2008 - Az.: III ZR 132/08
Leitsatz:

Die Verjährung eines Bereicherungsanspruchs wegen getätigter Zuwendungen im Rahmen eines Schenkkreises (Schneeballsystems) beginnt im Jahr der Zuwendung zu laufen.

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 10.12.2008 - Az.: KVR 54/07
Leitsatz:

Klassenlotterien sind von den Gerichtskosten nur befreit, wenn der Haushaltsplan des Bundes oder des Landes sämtliche Einnahmen und Ausgaben ausweist.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 16.08.2007 - Az.: 4 StR 62/07
Bundesgerichtshof , Urteil v. 19.04.2007 - Az.: I ZR 57/05
Leitsatz:

1. Eine Irreführung durch die blickfangmäßig herausgestellte Angabe "bis zu 150 % Zinsbonus" in einer Werbung für eine Festgeldanlage kann nicht damit begründet werden, der angesprochene Verkehr nehme an, der Anlagebetrag werde mit 150% pro anno verzinst.
2. Wird einem Bankinstitut Kapital gegen Zahlung von Zinsen überlassen, handelt es sich um die Inanspruchnahme einer Dienstleistung i.S. von § 4 Nr. 6 UWG.
3. Die Anwendung des § 4 Nr. 6 UWG erfordert die Teilnahme an einem von der angebotenen Ware oder Dienstleistung getrennten Gewinnspiel.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 28.05.2009 - Az.: Xa ZR 9/08
Leitsatz:

Die Vereinbarung einer Prämie für den Gewinn des Meisterschaftstitels ist keine Schenkung, da die Zahlung von einer Gegenleistung abhängt. Das Gewinnversprechen unterliegt damit nicht den Formvorschriften der Schenkung und kann daher auch mündlich geschlossen werden.