Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 14.09.2007 - Az.: 6 U 6/06
Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 10.11.2011 - Az.: 7 U 72/11
Leitsatz:

Durchschnittliches Sprachverständnis für Gewinnzusage massgeblich

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 30.01.2009 - Az.: 6 U 181/08
Leitsatz:

1. Eine Vollstreckungsabwehrklage hinsichtlich einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung mit der Begründung, das Bundesverfassungsgericht habe nach Erlass der für die Kläger nachteiligen Entscheidung in einem anderen Verfahren eine für die Kläger günstige Rechtsauffassung geäußert, ist unzulässig.
2. Die verfassungsrechtlichen Aspekte können im anhängigen Revisionsverfahren geklärt werden, Vollstreckungsschutz auf anderem Wege erlangt werden, so dass es einer eigenständigen Vollstreckungsabwehrklage nicht bedarf.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 12.09.2007 - Az.: 6 U 63/07
Leitsatz:

Die Kopplung eines Gewinnspiels mit einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung ist allenfalls dann zulässig, wenn der Verbraucher vorher über diesen Umstand entsprechend detailiert informiert wird.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 09.03.2005 - Az.: 6 U 197/04
Leitsatz:

Kapitalanlagen, bei denen die Höhe des Zinsbonus in Abhängigkeit vom Ausgang von Sportereignissen bestimmt wird, sind kein Glücksspiel.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 25.09.2009 - Az.: 6 U 66/09
Leitsatz:

Eine Werbung eines Glücksspielanbieters, welche ein "Sparbuch für Gewinner" in der roten Farbe der Sparkasse abbildet, stellt einen Verstoß gegen Marken- und Wettbewerbsrecht dar.

Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 07.07.2004 - Az.: 6 W 65/04
Landgericht Koeln, Urteil v. 02.02.2006 - Az.: 31 O 605/04
Leitsatz:

1. Sportwetten sind Glücksspiele.
2. Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder beworben werden.
3. Die §§ 284, 287 StGB sind mit den EU-Grundfreiheiten vereinbar. Ein Veranstalter von privaten Sportwetten ohne deutsche Lizenz handelt schon deswegen wettbewerbswidrig, weil er seine Rechte im verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren geltend zu machen hat und nicht einfach genehmigungsfrei Sportwetten anbieten darf.

Landgericht Koeln, Beschluss v. 19.03.2008 - Az.: 31 O 605/04 SH I
Landgericht Koeln, Urteil v. 27.08.2008 - Az.: 2 O 120/08
Leitsatz:

Einer Gewinnbenachrichtigung, die mittels eines Pop-Up-Fensters auf einer Webseite eingeblendet wird, fehlt die dauerhafte Verkörperung. Zudem ist sie an die Allgemeinheit und nicht an einen bestimmten Personenkreises gerichtet, so dass ein Anspruch aus Gewinnzusage nach § 661 a BGB ausscheidet.