Urteile nach Gerichten
- Oberverwaltungsgericht Koblenz, Urteil v. 15.09.2009 - Az.: 6 A 10199/09
- Leitsatz:
Bei Pokerturnieren handelt es sich nicht um verbotenes Glücksspiel, wenn der Veranstalter einen vom Spielerfolg unabhängigen Kostenbeitrag von 15,- EUR pro Teilnehmer erhebt, um die Durchführung des Spiels zu ermöglichen. Darüber hinaus ist ein re-buy nicht zulässig und der Wert des Sachpreises darf 60,- EUR nicht übersteigen.
- Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss v. 20.01.2009 - Az.: 1 W 6/09
- Leitsatz:
Ein gewerblicher Spielvermittler hat einen Anspruch gegen die Landeslotteriegesellschaft auf Einlieferung seiner über das Internet geworbenen Lotterielose.
- Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss v. 16.10.2008 - Az.: 4 W 529/08
- Leitsatz:
1. Eine Internet-Werbung für Lotterieveranstaltungen verstößt gegen die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages, wenn die Höhe des Jackpotts blickfangmäßig hervorgehoben dargestellt wird. Die Werbung darf nicht so gestaltet sein, dass der rein informative Teil in den Hintergrund tritt.
2. Ein Wettbewerber ist hinsichtlich eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs aktivlegitimiert, auch wenn seine Tätigkeit in Deutschland gesetzeswidrig ist. - Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 06.05.2009 - Az.: 9 U 117/09
- Leitsatz:
Die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH darf nicht für die Glücksspiellotterie "6 aus 49" mit einem Jackpot werben, wenn die im Glücksspielstaatsvertrag festgeschriebene Information fehlt wie hoch die Wahrscheinlichkeit von Gewinn und Verlust ist.
- Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 04.11.2009 - Az.: 9 U 889/09
- Leitsatz:
Die Bewerbung der Sofortlotterie "Goldene 7 - Das neue 5 EUR-Los" verstößt gegen die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages. Die auffällige Gestaltung der gesamten Reklame animiert den Kunden zur Teilnahme an der Lotterie.
- Landgericht Koblenz, Urteil v. 23.12.2008 - Az.: 4 HK O 133/08
- Leitsatz:
Werbemaßnahmen, die im Zusammenhang mit staatlichem Glücksspiel erfolgen, sind dann unzulässig, wenn sie zur Teilnahme motivieren, nicht auf eine mögliche Suchtgefahr hinweisen und Minderjährige zum Glücksspiel animieren.
- Landgericht Koblenz, Urteil v. 02.10.2007 - Az.: 6 S 19/07
- Leitsatz:
1. Übersendet ein Unternehmer einem Verbraucher einen Gewinngutschein über ein Probetraining in einem Fitness-Studio und schließt dann der Verbraucher im Rahmen
dieses Probetrainings einen Fitness-Vertrag ab, handelt es sich um ein Haustürgeschäft iSd. § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB dar.
2. Dem Verbraucher steht in einem solchen Fall also das gesetzliche Widerrufsrecht zu. - Verwaltungsgericht Koeln, Urteil v. 06.07.2006 - Az.: 1 K 9196/04
- Leitsatz:
1. Entgegen dem OVG NRW (Beschl. v. 28.06.2006 - Az.: 4 B 961/06) existiert kein allgemeines Prinzip der Rechtssicherheit, dass die Rechtsfolgen einer Kollision mit höherrangigem Recht beschränkt, um unerträgliche Konsequenzen einer sonst eintretenden Regelungslosigkeit zu vermeiden.
2. Das Verbot, private Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter zu vermitteln, ist daher rechtswidrig.
- Verwaltungsgericht Koeln, Urteil v. 22.06.2006 - Az.: 1 K 2231/04
- Leitsatz:
Eine noch nach DDR-Recht erteilte Sportwetten-Lizenz entfaltet keine Wirkung im Bundesland Nordrhein-Westfalen.
- Verwaltungsgericht Koeln, Beschluss v. 04.04.2008 - Az.: 1 L 247/08

