Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 03.03.2009 - Az.: 4 U 186/08
Leitsatz:

Befindet sich hinter zwei formal getrennten Spielhallen die Möglichkeit, von einer Halle in die andere zu gelangen, ohne eine öffentliche Fläche zu betreten, entsteht beim Publikum der Eindruck einer einheitlichen Spielhalle. Danach müssen auch die Vorschriften der zahlenmäßigen Beschränkung bei der Aufstellung der Geräte eingehalten werden. Insgesamt dürfen maximal 12 Spielgeräte pro einheitlicher Halle platziert werden.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 29.01.2009 - Az.: 4 U 154/08
Leitsatz:

Die Bedingungen einer Gutschein-Werbung, die einen Rabatt von 900,- EUR verspricht, muss für den Kunden transparent gestaltet sein. Wird dabei mit einem Listenpreis geworben, muss dieser zugänglich sein, damit sich der Verbraucher anhand von Vergleichpreisen über einen möglichen Preisvorteil informieren kann.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 16.10.2007 - Az.: 4 U 91/07
Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss v. 02.03.2009 - Az.: 10 B 740/09
Leitsatz:

Hat ein Spielvermittler mit seinem Antrag auf aufschiebende Wirkung einer Klage gegen das Verbot, über das Internet in einem Bundesland für Glücksspiele zu werben und diese zu vermitteln, keinen Erfolg, kann anschließend wegen der Nichtbefolgung des Verbots gegen ihn ein Zwangsgeld verhängt werden. Eine aufschiebende Wirkung einer Klage gegen den Zwangsgeldbescheid kommt nicht in Betracht, da es für die Verhängung eines Zwangsgeldes nur auf die Vollziehbarkeit des Ausgangsbescheids und nicht auf dessen - noch nicht rechtskräftig entschiedene - Rechtmäßigkeit ankommt.

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil v. 20.08.2007 - Az.: 10 A 1224/07
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil v. 17.06.2009 - Az.: 11 A 4402/07
Leitsatz:

Ein Aufsteller von Spielgeräten darf zu Werbezwecken keine Vergünstigungen in Form von Freicoupons oder Gutscheinen gewähren. Er verstößt damit gegen die Spielverordnung.

Landgericht Hannover, Urteil v. 30.03.2009 - Az.: 1 O 77/08
Leitsatz:

1. Im Rahmen von Radio-Gewinnspielen ist der Ausschluss des Rechtsweges zulässig.
2. Die Einbeziehung der AGB ist bereits dann wirksam erfolgt, wenn im Radio im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel darauf hingewiesen wird, dass die AGB und Modalitäten der Teilnahmebedingung im Internet zum Abruf bereit stehen.

Landgericht Hannover, Urteil v. 15.03.2007 - Az.: 23 O 99/05
Leitsatz:

Das Anbieten der staatlichen Lotterie "Quicky" außerhalb von Toto-Lotto-Annahmestellen ist wettbewerbswidrig.
Hinweis: Das Urteil wurde teilweise in der Berufungsinstanz bestätigt: OLG Celle (Urt. v. 05.09.2007 - Az.: 13 U 62/07)

Landgericht Hannover, Urteil v. 28.01.2009 - Az.: 21 O 105/08
Leitsatz:

Tipp24 hat als gewerblicher Spielvermittler keinen Anspruch gegen die Landeslotteriegesellschaft Niedersachsen auf Einlieferung seiner über das Internet geworbenen Lotterielose. Ein dahingehender Vertrag verstößt gegen Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages und ist nichtig.

Landgericht Hannover, Urteil v. 27.10.2008 - Az.: 21 O 76/07
Leitsatz:

1. Ein gewerblicher Spielvermittler hatte bis zum 31.12.2008 keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages mit der Landeslotteriegesellschaft Niedersachsen, wenn er nicht über die erforderliche behördliche Erlaubnis verfügte.
2. Seit dem 01.01.2009 steht einem gewerblichen Spielvermittler darüber hinaus insbesondere auch deswegen kein Anspruch zu, weil seit diesem Zeitpunkt das Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet verboten ist.