Urteile nach Gerichten

Landgericht Hamburg, Urteil v. 05.03.2010 - Az.: 406 O 43/09
Leitsatz:

Die Bandenwerbung mit "free-bwin.com" des Bundesligavereins FC Bayern München für die von "bwin" kostenlos veranstaltete Online-Pokerschule ist unzulässig. Es handelt sich um verschleierte Reklame, da der Kunde damit unmittelbar das Angebot von "bwin" assoziiert, welches gerade kostenpflichtig ist.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 03.01.2020 - Az.: 330 O 111/19
Leitsatz:

Keine Prüfpflichten für Kreditkarten-Anbieter bei illegalem Online-Glücksspiel

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 18.03.2008 - Az.: 620 Qs 7/08
Leitsatz:

1. Es kann dahinstehen, ob Poker zufallsbezogen und somit ein Glücksspiel ist. Denn selbst wenn diese Frage zu verneinen wäre, besteht der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit wegen der gewerbsmäßigen Veranstaltung von Gewinnspielen ohne die hierzu gemäß § 33 d Abs.1 GewO erforderliche Erlaubnis.
2. Auch der Verdacht einer bloßen Ordnungswidrigkeit ermöglicht die strafprozessuale Maßnahme der Durchsuchung.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 23.06.2006 - Az.: 315 O 484/06
Landgericht Hamburg, Beschluss v. 30.01.2009 - Az.: 312 O 48/09
Leitsatz:

Seit dem 01.01.2009 ist das Vermitteln von Glücksspielen im Internet verboten.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 20.02.2009 - Az.: 408 O 4/09
Leitsatz:

Die Tipp24 AG hat in Hamburg einen Anspruch auf Reaktivierung der elektronischen Schnittstelle zur Einspielung von Lottoaufträgen.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 19.12.2008 - Az.: 408 O 178/07
Leitsatz:

1. Ein privater Spielvermittler, der die Teilnahme an den staatlichen Lotterien vermittelt, darf nicht mit den Aussagen "STAATLICH" und "VERTRAUENSGARANTIE" werben.
2. Wird nicht bei allen angebotenen Glücksspielen eines Spielvermittlers der gesamte Einsatz an die Spielveranstalter weitergeleitet, darf der Spielvermittler nicht mit den Aussagen "KOSTENLOS" oder "SERVICE OHNE EXTRA-GEBÜHREN" werben.
3. Über die Zusammensetzung der anfallenden Gebühren muss ein Internet-Vermittler den Teilnehmer vorab per E-Mail unterrichten.
4. Die Versendung von E-Mail-Newslettern ohne Einwilligung ist unlauter. Gewinnbenachrichtigungen dürfen aber durch werbende Inhalte ergänzt werden.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 05.08.2016 - Az.: 408 HKO 54/16
Leitsatz:

Kein Anspruch gegen Google Play-Store auf Freischaltung einer Glücksspiel-App

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 08.01.2002 - Az.: 406 O 7/02
Leitsatz:

Gewinnspiele mit Mehrwertdiensten sind ein Fall der wettbewerbswidrigen Kopplung, es sei denn es besteht eine alternative Teilnahme-Möglichkeit.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 07.09.2007 - Az.: 406 O 95/07
Leitsatz:

1. Die Bandenwerbung in Fussballstadien für ausländische Glücksspiel-Anbieter ist nach § 284 Abs.4 StGB verboten.
2. Wer für die Vergabe der Werbeflächen - insbesondere von Fußball-Länderspielen der Deutschen A-Nationalmannschaft sowie hinsichtlich der Spiele des DFB-Vereinspokals, welche live im Fernsehen übertragen werden - berechtigt ist, haftet als Mitstörer.