Urteile nach Gerichten

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss v. 29.05.2006 - Az.: 7 L 701/06
Leitsatz:

1. Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden.
2. DDR-Sportwetten-Lizenzen gelten nur für das Bundesland, in dem sie erteilt worden sind.
3. Durch die Vorgaben des BVerfG (Urt. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) ist das deutsche Sportwetten-Monopol auch europarechtskonform.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss v. 09.01.2007 - Az.: 7 L 1631/06
Leitsatz:

1. Unterhaltungsspielgeräte, bei denen der Spieler mittels Spielpunkten Berechtigung zum Weiterspielen erlangen kann, verstoßen gegen § 6a SpielVO.
2. Das Vergünstigungsverbot des § 9 Abs.2 SpielVO ist umfassend zu verstehen. Es erfasst jede Art von Jackpots, auch ungekoppelte.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss v. 05.01.2007 - Az.: 7 L 1605/06
Leitsatz:

1. Unterhaltungsspielgeräte, bei denen der Spieler mittels Spielpunkten Berechtigung zum Weiterspielen erlangen kann, verstoßen gegen § 6a SpielVO.
2. Das Vergünstigungsverbot des § 9 Abs.2 SpielVO ist umfassend zu verstehen. Es erfasst jede Art von Jackpots, auch ungekoppelte.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil v. 20.06.2007 - Az.: 7 K 2980/06
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil v. 17.09.2008 - Az.: 7 K 3335/08
Leitsatz:

Die Regelungen über die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Glücksspielstaatsvertrag sowie im Nordrhein-Westfälischen Ausführungsgesetz verstoßen weder gegen Verfassungs- noch gegen Europarecht. Das staatliche Monopol für Sportwetten ist zulässig.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss v. 20.09.2007 - Az.: 7 L 900/07
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil v. 31.10.2007 - Az.: 7 K 1619/07
Leitsatz:

Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen-2, Urteil v. 31.10.2007 - Az.: 7 K 949/07
Leitsatz:

Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen-3, Urteil v. 31.10.2007 - Az.: 7 K 616/07
Leitsatz:

Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden.

Verwaltungsgericht Gera, Beschluss v. 20.03.2008 - Az.: 1 E 1723/07 Ge