Urteile nach Gerichten

Amtsgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 11.07.2008 - Az.: 385 C 855/08 (70)
Leitsatz:

Einer Gewinnzusage, die in Form eines Werbe-Banner angezeigt wird, fehlt es an der notwendigen dauerhaften Verkörperung. Die Nachrichtet richtet sich nicht gezielt an eine einzelne Person persönlich, sondern an einen unbestimmten Personenkreis.

Verwaltungsgericht Frankfurt_Oder, Beschluss v. 12.09.2006 - Az.: 4 L 302/06
Leitsatz:

1. Das brandenburgische Sportwettenrecht verstößt gegen EU-Recht.
2. Entgegen dem OVG NRW (Beschl. v. 28.06.2006 - Az.: 4 B 961/06) existiert kein allgemeines Prinzip der Rechtssicherheit, dass die Rechtsfolgen einer Kollision mit höherrangigem Recht beschränkt, um unerträgliche Konsequenzen einer sonst eintretenden Regelungslosigkeit zu vermeiden.
3. Das Verbot, private Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter zu vermitteln, ist daher rechtswidrig.
4. Das bloße Betreiben eines Sportwetten-Terminals fällt nicht unter die Tathandlungen des § 284 Abs.1 StGB. Ob eine strafbare Beihilfe-Handlung vorliegt, bedarf nicht der abschließenden Klärung, es bestehen jedoch erhebliche Zweifel an einer solchen Annahme.

Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil v. 16.04.2008 - Az.: 1 K 2052/06
Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil v. 09.07.2008 - Az.: 1 K 2153/06
Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss v. 10.01.2007 - Az.: 1 K 2123/06
Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss v. 27.12.2006 - Az.: 1 K 2034/06
Landgericht Freiburg, Urteil v. 17.01.2011 - Az.: 12 O 78/10
Leitsatz:

Preisrätsel kann Schleichwerbung sein

Landgericht Freiburg, Urteil v. 12.05.2005 - Az.: 3 S 308/04
Leitsatz:

Telefon-Gewinnspiele mit 0137-Rufnummern (0,49 EUR/Anruf) sind kein strafbares Glücksspiel iSd. §§ 284 ff. StGB.

Amtsgericht Fuerstenfeldbruck, Urteil v. 29.08.2007 - Az.: 3 Cs 33 Js 6775/07
Leitsatz:

Werden bei bei einem Pokerturnier die Eintrittsgelder iHv. 15,- EUR ausschließlich zur Deckung der anfallenden Kosten (z.B. Lokalmiete, Personal) verwendet und werden die Gewinne durch Dritte gesponsert, handelt es sich bei dem Eintrittsgeld nicht um einen Einsatz iSd. § 284 StGB, so dass kein strafbares Glücksspiel vorliegt.

Verwaltungsgericht-4 Gelsenkirchen, Urteil v. 31.10.2007 - Az.: 7 K 653/07
Leitsatz:

Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden.