Urteile nach Gerichten
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 09.06.2015 - Az.: 3 StR 45/15
- Leitsatz:
Kein Computerbetrug bei Vortäuschen eines kostenpflichtigen Gewinnspiel-Eintragungs-Service.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 18.10.2012 - Az.: III ZR 196/11
- Leitsatz:
Sportwetten
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 16.04.2015 - Az.: 1 StR 490/14
- Leitsatz:
Fälschung technischer Aufzeichnungen: Veränderung des Ausdrucks über Umsatzerlöse durch Zugriff auf den Aufzeichnungsvorgang in einem Geldspielautomaten; Hinterziehung von Vergnügungsteuer in Baden-Württemberg
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 01.04.2004 - Az.: I ZR 317/01
- Leitsatz:
1. Zur Frage eines Wettbewerbsverstoßes durch ein Glücksspielunternehmen, das im Besitz einer Erlaubnis eines anderen EU-Mitgliedstaates ist und über das Internet Glücksspiele auch für inländische Teilnehmer bewirbt und veranstaltet.
2. Zur Störerhaftung eines Presseunternehmens, das in einem solchen Fall neben einem im Rahmen seines Internetauftritts veröffentlichten redaktionellen Artikel die als Hyperlink ausgestaltete Internetadresse des Glücksspielunternehmens angibt. - Bundesgerichtshof, Urteil v. 11.10.2001 - Az.: I ZR 172/99
- Leitsatz:
1. Eine noch nach DDR-Recht erteilte Sportwetten-Lizenz entfaltet Wirkung im gesamten Bundesgebiet.
2. Eine Vermittlung von Sportwetten für ein nach DDR-Recht lizensierten Sportwetten ist daher nicht wettbewerbswidrig. - Bundesgerichtshof, Urteil v. 23.06.2005 - Az.: III ZR 4/04
- Leitsatz:
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Unternehmer, der Verbrauchern unter falschem Namen Gewinnmitteilungen zukommen läßt, "Sender" einer Gewinnzusage nach § 661a BGB ist (im Anschluß an die Senatsurteile vom 7. Oktober 2004 - III ZR 158/04 - NJW 2004, 3555 und vom 9. Dezember 2004 - III ZR 112/04 - NJW 2005, 827).
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 09.06.2005 - Az.: I ZR 279/02
- Leitsatz:
1. Wird im Zusammenhang mit der Mitteilung, der angeschriebene Verbraucher habe einen der abgebildeten Gewinne auf jeden Fall gewonnen, auf eine "Gewinn-Auskunft" unter Angabe einer 0190-Telefonnummer hingewiesen, so ist dies irreführend, wenn dem Verbraucher unter der entgeltpflichtigen Telefonnummer nicht die erwartete Auskunft über seinen Gewinn erteilt wird, sondern die Gewinne nur allgemein beschrieben werden.
2. Eine Aufforderung, einen Kostenbeitrag zum Gewinnspiel zu leisten, rechnet zu dessen Teilnahmebedingungen. Dieser Teilnahmebedingung fehlt die gebotene Eindeutigkeit, wenn der Verbraucher nicht erkennen kann, wofür der angeforderte "Organisationsbeitrag" verwendet wird - Bundesgerichtshof, Urteil v. 20.12.2012 - Az.: 4 StR 125/12
- Leitsatz:
Sportwettenbetrug: Erregung eines Irrtums durch konkludente Täuschung über die Manipulationsfreiheit der gewetteten Spiele; Bestimmung des Vermögensschadens
- Bundesverfassungsgericht, Urteil v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01
- Leitsatz:
Ein staatliches Monopol für Sportwetten ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist.
- Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 04.07.2006 - Az.: 1 BvR 138/05
- Leitsatz:
1. Auch das staatliche Sportwetten-Monopol in Baden-Württemberg ist verfassungswidrig.
2. Ein staatliches Monopol für Sportwetten ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist. Es gelten die Ausführungen des BVerfG-Urteils vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01.

