Urteile nach Gerichten

Landgericht Bremen, Urteil v. 11.11.2010 - Az.: 12 O 399/09
Leitsatz:

Das Anbieten von Online-Sportwetten und die Bewerbung dafür im Fernsehen ist wettbewerbswidrig, wenn dies entgegen den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages ohne behördliche Erlaubnis geschieht. Dabei ist es unerheblich, ob der Einsatz für die Teilnahme am Spiel maximal 50 Cent beträgt.

Landgericht Bremen, Urteil v. 11.11.2010 - Az.: 12 O 399/09
Leitsatz:

Ohne behördliche Genehmigung ist die TV-Werbung für Internet-Sportwetten unlauter und damit wettbewerbswidrig. Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn die Spielteilnahme von 50 Cent nicht überschritten wird.

Landgericht Bremen, Urteil v. 31.07.2008 - Az.: 12 O 333/07
Landgericht Bremen, Urteil v. 20.12.2007 - Az.: 12 O 379/06
Leitsatz:


1. Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden. Verstöße gegen dieses gesetzliche Verbot sind zugleich Wettbewerbsverletzungen.
2. Eine DDR-Genehmigung entfaltet räumliche Wirkung nur für die örtliche Niederlassung des Geschäftsbetriebes,
berechtigt aber nicht den Abschluss von Sportwetten über das Internet.

Landgericht Bremen, Urteil v. 27.12.2007 - Az.: 1 O 2375/06
Leitsatz:

1. bwin steht kein Schadensersatz für das (rechtswidrige) Verbot der Trikot-Werbung (Werder Bremen) zu, denn es fehlt am erforderlichen Verschulden der zuständigen Ordnungsbehörde.
2. Die zuständige Ordnungsbehörde, die das Verbot erlassen hat, hat ihr Ermessen nicht offenkundig oder erheblich überschritten, da sie den Vorgaben der höchsten Gerichte ihres Landes gefolgt ist und sich in dem vom EuGH eröffneten Rahmen gehalten hat.

Amtsgericht Bruchsal, Beschluss v. 02.11.2005 - Az.: 3 Ds 260 Js 14831/04 AK 32/05
Leitsatz:

1. § 284 StGB ist mit dem Europäischem Gemeinschaftsrecht nicht zu vereinbaren und ist damit keine wirksame Grundlage für eine Strafbarkeit.
2. Die bloße Vermittlung von Sportwetten im Inland für eine ausländische Firma fällt nicht unter die Tathandlungen des § 284 Abs.1 StGB ("veranstalten, halten oder bereitstellen").
3. Es ist fraglich, ob es sich bei Sportwetten angesichts des erheblichen Wissens-Elements überhaupt um Glücksspiel handelt.
4. Da die Zulässigkeit von Sportwetten bis heute rechtlich umstritten ist, liegt ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vor.

Bundesfinanzhof, Urteil v. 02.04.2008 - Az.: II R 4/06
Bundesgerichtshof, Urteil v. 01.12.2005 - Az.: III ZR 191/03
Leitsatz:

a) Für die Klage aus einer Gewinnzusage (§ 661a BGB), die nicht zu einer Warenbestellung geführt hat, ist der internationale Gerichtsstand des Vertrags (Art. 5 Nr. 1 Halbsatz 1 EuGVÜ) eröffnet.
b) Der Ort, "an dem die Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre" (Art. 5 Nr. 1 Halbsatz 1 EuGVÜ), ergibt sich aus dem - nach dem internationalen Privatrecht des angerufenen Gerichts - zu bestimmenden nationalen Recht.
c) Art. 34 des (deutschen) EGBGB beruft für die Entscheidung über Ansprüche aus Gewinnmitteilungen das deutsche Recht ( § 661a BGB).
d) Der nach deutschem Recht bestimmte Ort, "an dem die Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre" (Art. 5 Nr. 1 Halbsatz 1 EuGVÜ), liegt im Fall der Gewinnzusage (§ 661a BGB) am Wohnsitz des Adressaten der Gewinnzusage.

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 19.01.2006 - Az.: I ZB 11/04
Leitsatz:

1. Der Begriff "Lotto" stellt eine beschreibende Angabe eines
Glücksspiels dar, auch wenn sich die Bedeutung des Begriffs für Teile
des Verkehrs inzwischen auf eine bestimmte Art eines Glücksspiels (z.B.
"6 aus 49") eingeengt hat.
2. Ein Begriff, der ein Produkt der Gattung nach glatt beschreibt, ist
nur dann als Marke im Verkehr durchgesetzt i.S. von § 8 Abs. 3 MarkenG,
wenn ein weit überwiegender Teil der angesprochenen Verkehrskreise
darin einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft des Produkts
erblickt.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 07.11.2013 - Az.: 5 StR 377/13
Leitsatz:

Spielsucht: Voraussetzungen für die Annahme einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit