Urteile chronologisch

Verwaltungsgericht Muenchen, Beschluss v. 18.08.2006 - Az.: M 17 S 06.2945
Leitsatz:

1. Werbung für Sportwetten ist Werbung und somit Teil des Fernseh-Programmes.
2. Art. 19 Abs. 2 Satz 3 BayMG erlaubt das Einschreiten in Programmangelegenheiten nur bei völiger Untätigkeit der Kontrollorgane der
Bayerischen Landeszentrale für neue Medien.

Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss v. 16.08.2006 - Az.: 14 K 2239/05
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss v. 09.08.2006 - Az.: 2 K 500/05
Leitsatz:

1. Das Bundesland Baden-Württemberg hat bislang nicht die Vorgaben des BVerfG (Urt. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) ausreichend umgesetzt.
2. Die landesrechtlichen Regelungen zum Sportwettenrecht sind in Baden-Württemberg somit derzeitig verfassungswidrig. Privaten Sportwetten-Anbietern kann somit keine Untersagungsverfügung ausgesprochen werden.
3. Aus all diesen Gründen ist ein Verbot der privaten Sportwetten-Vermittlung rechtswidrig

Oberverwaltungsgericht Lueneburg, Beschluss v. 09.08.2006 - Az.: 5 B 213/06
Amtsgericht Bielefeld, Beschluss v. 08.08.2006 - Az.: 87 Ds 42 Js 547/02
Leitsatz:

1. Das bloße Vermitteln von privaten Sportwetten ins europäische Ausland fällt nicht unter die Tathandlungen des § 284 Abs.1 StGB.
2. Da die Zulässigkeit von Sportwetten rechtlich umstritten ist, liegt ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vor, so dass der Täter straffrei ausgeht.

Verwaltungsgerichtshof Muenchen, Beschluss v. 03.08.2006 - Az.: 24 CS 06.1365
Leitsatz:

Das in Bayern bestehende Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten durch private Anbieter begegnet auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 derzeit keinen Bedenken. Bei Erfüllung der in dieser Entscheidung vorgegebenen Maßgaben für das staatliche Wettangebot bestehen auch keine durchgreifenden Bedenken gegen die Vereinbarkeit des staatlichen Wettmonopols mit Gemeinschaftsrecht. Damit bestehen auch dann keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer sicherheitsrechtlichen Untersagung des Vermittelns von Sportwetten, wenn der Anbieter dieser Wetten über die Konzession in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft hierfür verfügt.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 02.08.2006 - Az.: 1 BvR 2677/04
Leitsatz:

1. Auch das staatliche Sportwetten-Monopol in Nordrhein-Westfalen ist verfassungswidrig.
2. Ein staatliches Monopol für Sportwetten ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist. Es gelten die Ausführungen des BVerfG-Urteils vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01.

Amtsgericht Velbert, Urteil v. 01.08.2006 - Az.: 20 Ds 70 JS 7680/05
Landgericht Berlin, Beschluss v. 31.07.2006 - Az.: 526 Qs 190/06
Leitsatz:

1. Das Vermitteln von privaten Sportwetten an einen ausländischen Anbieter ist straflos, da keine inländische Veranstaltung eines Glücksspiels vorliegt.
2. Der Beschuldigte hat einen Anspruch auf Entschädigung nach dem StrEG für die erlittenen strafprozessualen Maßnahmen, wenn die Verwaltungsbehörden nicht primär nicht ordnungsrechtlich, sondern strafrechtlich vorgehen. Denn das verwaltungsrechtliche Regelungs- und Vollzugsdefizit ist nicht mit Hilfe von strafprozessuafen Maßnahmen zu kompensieren.

Landgericht Muenchen_I, Beschluss v. 25.07.2006 - Az.: 11 HK O 13019/06
Leitsatz:

Es ist wettbewerbswidrig, Verbrauchern ohne deren vorherige Einwilligung Werbemitteilungen mittels WAP-Push-Diensten auf Mobiltelefone zu übermitteln.