Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Nuernberg, Urteil v. 29.11.2011 - Az.: 3 U 1429/11
- Leitsatz:
Gewinnspiel in Zeitschrift für Apothekenpersonal wettbewerbswidrig
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 10.11.2011 - Az.: 7 U 72/11
- Leitsatz:
Durchschnittliches Sprachverständnis für Gewinnzusage massgeblich
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 28.09.2011 - Az.: I ZR 43/10
- Leitsatz:
Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet wirksam
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 28.09.2011 - Az.: I ZR 30/10
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 28.09.2011 - Az.: I ZR 189/08
- Leitsatz:
Wettbewerbsverstoß eines ausländischen Anbieters von Sportwetten via Internet: Vereinbarkeit des gesetzlichen Verbots in der Bundesrepublik Deutschland mit Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht
- Verwaltungsgerichtshof Muenchen, Urteil v. 25.08.2011 - Az.: 10 BV 10.1176
- Leitsatz:
Es handelt sich um verbotene Glücksspiele, auch wenn der Einsatz lediglich 50 Cent beträgt.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 17.08.2011 - Az.: I ZR 223/10
- Leitsatz:
Verfolgung von Wettbewerbsverstößen der staatlichen Lottogesellschaften: Klagebefugnis eines Verbandes der privaten Glücksspielwirtschaft
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 11.08.2011 - Az.: 3 U 145/09
- Leitsatz:
1. Blickfangmäßige Lotto-Reklame, welche in großen Buchstaben und ohne leserlichen Jugendschutz-Warnhinweis auf Bussen platziert ist, verstößt gegen den Glücksspielstaatsvertrag und ist daher rechtswidrig.
2. Ein privater Verband verhält sich nicht rechtswidrig, wenn er gegen staatliche Lotterieunternehmen wegen Verstößen gegen das Glücksspielrecht vorgeht, zeitgleich aber nicht gegen seine eigenen Mitglieder. - Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 03.08.2011 - Az.: 13 B 733/11
- Leitsatz:
Das Oberverwaltungsgericht hat die Voraussetzungen einer Untersagungsverfügung nach dem Glücksspielstaatsvertrag festgelegt und nochmals bekräftigt, dass eine Untersagungsverfügung nicht schon deshalb unwirksam ist, weil sie auf deutscher Sprache verfasst ist, obwohl das Unternehmen auf Malta sitzt. Darüber hinaus ist die Wirksamkeit nicht bereits deswegen zu verneinen, weil die Untersagung an die Domain adressiert ist.
- Verwaltungsgericht Duesseldorf, Urteil v. 12.07.2011 - Az.: 27 K 5538/09
- Leitsatz:
Eine Online-Bannerwerbung für eine kostenlose Pokerschule kann rechtswidrig sein und gegen die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrags verstoßen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Werbung so gestaltet ist, dass die Werbung für kostenlose Glücksspiele denen der kostenpflichtigen zum Verwechseln ähnlich sieht.

