Urteile chronologisch

Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss v. 17.10.2006 - Az.: 4 K 3499/06
Leitsatz:

1. Das baden-württembergische Sportwettenrecht verstößt (derzeit) gegen EU-Recht.
2. Das Verbot, private Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter zu vermitteln, ist daher rechtswidrig.

Verwaltungsgericht Minden , Beschluss v. 17.10.2006 - Az.: 3 L 665/06
Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss v. 16.10.2006 - Az.: 14 K 1711/06
Verwaltungsgericht Giessen, Beschluss v. 13.10.2006 - Az.: 10 G 2168/06
Leitsatz:

1. Es bestehen erhebliche Bedenken, ob die derzeitige Ausgestaltung des Sportwettenrechts in Hessen verfassungsgemäß und mit dem EU-Recht vereinbar ist.
2. Angesichts dieser Zweifel kann ein Verbot, private Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter zu vermitteln, nicht per sofortiger Vollziehung durchgesetzt werden.

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss v. 09.10.2006 - Az.: 1 Bs 204/06
Verwaltungsgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 29.09.2006 - Az.: 7 G 3182/06 (V)
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 28.09.2006 - Az.: 6 B 10895/06.OVG
Landgericht Krefeld, Beschluss v. 27.09.2006 - Az.: 21 Qs 191/06
Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 26.09.2006 - Az.: 5St RR 115/05
Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss v. 25.09.2006 - Az.: 1 Bs 206/06
Leitsatz:

1. Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden.
2. Das vom BVerfG (Urt. v. 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01) verlangte Mindestmaß an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung des staatlichen Monopols ist in Hamburg gegeben, da entsprechende Maßnahmen im Bundesland eingeleitet wurden.




3. Durch die Einleitung der entsprechenden Maßnahmen ist auch den europarechtlichen Vorgaben genüge getan.