Urteile chronologisch

Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil v. 23.11.2006 - Az.: 1 K 2676/04
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 17.11.2006 - Az.: OVG 1 S 89.06
Landgericht Essen, Beschluss v. 15.11.2006 - Az.: 41 O 147/05
Leitsatz:

Auch wenn sich 95% der betreffenden Wettbewerber (hier: Spielhallenbetreiber, die Fun Games anbieten) rechtswidrig verhalten, führt dies nicht zur Rechtmäßigkeit der eigenen, wettbewerbswidrigen Handlung. Für die Annahme der Wettbewerbswidrigkeit reicht es schon aus, wenn ein einziger Wettbewerber, der sich rechtskonform verhält, beeinträchtigt wird.

Amtsgericht Aue, Beschluss v. 14.11.2006 - Az.: 2 Ds 360 JS 25477/05
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 09.11.2006 - Az.: 3 U 85/05
Leitsatz:

1. Ein Postunternehmen, das für Wurfsendungen, in denen für ein nicht in Deutschland lizensiertes Glücksspiel geworben wird, verteilt und von diesen Umständen Kenntnis hat, haftet als Gehilfe in Form der Beihilfe. Da vor Durchführung der Auslieferung stets ein Belegstück im Vorwege vorgelegt wird, besteht für das Postunternehmen eine vorherige Überprüfungspflicht.
2. Diese vorherige Überprüfungspflicht verstößt auch nicht gegen das Postgeheimnis.

Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss v. 03.11.2006 - Az.: 2 L 386/06
Leitsatz:

1. Poker ist zufallsbezogen und somit ein Glücksspiel.
2. Ein bloßes Entgelt von 15,- EUR zur Teilnahmeberechtigung an einem Poker-Turnier führt nicht automatisch zu der Annahme, es handle sich hierbei um einem Einsatz iSd. § 284 StGB in dieser Höhe. Entscheidend ist vielmehr, welchem Zweck das Entgelt dient (z.B. Finanzierung der Lokalmiete und des Personal oder aber Finanzierung der Preise).

Landgericht Bonn, Urteil v. 31.10.2006 - Az.: 11O 66/06
Verwaltungsgericht Wuerzburg, Urteil v. 25.10.2006 - Az.: W 6 K 06 273
Leitsatz:

Die zuständige Behörde hat auch bei Anmeldung eines Gewerbes, das die Vermittlung von privaten Sportwetten zum Gegenstand hat, eine Empfangsbescheinigung nach § 14 GewO auszustellen. Die Behörde kann die Ausstellung nicht mit dem Argument Grund verweigern, dass private Sportwetten in Deutschland verboten sind.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 25.10.2006 - Az.: OVG 1 S 90.06
Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 23.10.2006 - Az.: VI Kart 15/06