Urteile chronologisch

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 18.12.2006 - Az.: 4 B 1019/06
Leitsatz:

1. Das Vergünstigungsverbot des § 9 Abs. 2 SpielVO ist umfassend zu verstehen und verbietet jede Form der zusätzlichen Gewinnchance oder sonstigen finanziellen Vergünstigungen, somit insbesondere auch Jackpots.
2. Für das Verbot des § 9 Abs. 2 SpielVO ist es unerheblich, ob eine Vergünstigung durch den Spielhallenbetreiber selber oder einen Dritten geschieht.

Landgricht Dortmund, Urteil v. 14.12.2006 - Az.: 16 O 92/05
Verwaltungsgericht Muenchen, Urteil v. 12.12.2006 - Az.: M 16 K 05.6154
Leitsatz:

Die gewerbliche Spielvermittlung iSd. § 14 LotterieStV ist auch mittels stationärer Werbung (z.B. Selbstbedienungsscheine in Lebensmittelläden) erlaubt. Die gewerblichen Spielvermittler sind nicht nur auf nicht-stationäre Werbung (z.B. Telefon, Internet) beschränkt.

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss v. 11.12.2006 - Az.: 6 L 897/06.MZ
Leitsatz:


1. Es bestehen erhebliche Bedenken, ob die derzeitige Ausgestaltung des Sportwettenrechts in Rheinland-Pfalz verfassungsgemäß und mit dem EU-Recht vereinbar ist.
2. Angesichts dieser Zweifel kann ein Verbot, private Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter zu vermitteln, nicht per sofortiger Vollziehung durchgesetzt werden.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 06.12.2006 - Az.: 5 U 9/06
Leitsatz:

Die Vorschriften für gewerbliche Spielvermitter nach § 14 LotterieStV sind auch für ausländische gewerbliche Spielvermittler anwendbar, wenn der Anbieter sich gezielt an den deutschen Kundenkreis wendet. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anbieter über eine DE-Domain wirbt, die Zahlungsabwicklung in Deutschland erfolgt und ausschließlich die Teilnahme an Glücksspielen des Deutschen Toto-Lotto-Blocks anbietet.

Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss v. 06.12.2006 - Az.: 3 W 18/06
Leitsatz:

1. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die derzeitige Ausgestaltung des saarländischen Sportwettenrechts mit dem EU-Gemeinschaftsrecht (Art. 43 EG und 49 EG) ist.
2. Aufgrund dieser Zweifel ist die sofortige Vollziehung einer Untersagungsverfügung bzgl. der Vermittlung privater Sportwetten auszusetzen.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 04.12.2006 - Az.: 22 U 250/05
Leitsatz:

1. Im Falle einer Spieler-Selbstsperre trifft die Spielbank eine Überwachungspflicht, dass der gesperrte Spieler auch am sog. "Kleinen Spiel" nicht teilnehmen kann.
2. Verletzt die Spielbank diese Überwachungspflicht, hat der Spieler einen Schadensersatzanspruch auf Erstattung der verspielten Geldbeträge.

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 29.11.2006 - Az.: 2 StR 55/06
Leitsatz:

Angesichts der Entscheidungen des BVerfG (Urt. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) und der "Gambelli"-Entscheidung des EuGH (Urt. v. 06.11.2003 - Az.: C-243/01) bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich einer Verurteilung wegen unerlaubter gewerbsmäßiger Veranstaltung eines Glücksspiels. Das Verfahren ist vielmehr nach § 153 StPO einzustellen.

Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss v. 24.11.2006 - Az.: OVG 1 S 122.06
Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss v. 23.11.2006 - Az.: 4 K 3895/06