Urteile chronologisch

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss v. 05.01.2007 - Az.: 7 L 1605/06
Leitsatz:

1. Unterhaltungsspielgeräte, bei denen der Spieler mittels Spielpunkten Berechtigung zum Weiterspielen erlangen kann, verstoßen gegen § 6a SpielVO.
2. Das Vergünstigungsverbot des § 9 Abs.2 SpielVO ist umfassend zu verstehen. Es erfasst jede Art von Jackpots, auch ungekoppelte.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 03.01.2007 - Az.: OVG 1 S 107.06
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss v. 02.01.2007 - Az.: 5 L 1716/06.NW
Leitsatz:

1. Das rheinland-pfälzische Sportwettenrecht verstößt (derzeit) gegen EU-Recht.
2. Das Verbot, private Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter zu vermitteln, ist daher rechtswidrig.

Oberverwaltungsgericht Schleswig- Holstein, Beschluss v. 02.01.2007 - Az.: 3 MB 38/06
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss v. 02.01.2007 - Az.: 3 MB 39/06
Leitsatz:

Da erhebliche verfassungs- und europarechtliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des derzeitigen Sportwetten-Monopols bestehen, ist die Interessensabwägung im einstweiligen Verfügungsverfahren zugunsten des privaten Sportwetten-Vermittlers vorzunehmen.

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss v. 02.01.2007 - Az.: 3 MB 38/06
Leitsatz:

Da erhebliche verfassungs- und europarechtliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des derzeitigen Sportwetten-Monopols bestehen, ist die Interessensabwägung im einstweiligen Verfügungsverfahren zugunsten des privaten Sportwetten-Vermittlers vorzunehmen.

Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss v. 27.12.2006 - Az.: 1 K 2034/06
Landgericht Giessen, Beschluss v. 22.12.2006 - Az.: Qs 224/06
Leitsatz:

1. Das Vermitteln von privaten Sportwetten an einen ausländischen europäischen Anbieter ist straflos, da das EU-Gemeinschaftsrecht die Anwendung des nationalen § 284 StGB ausschließt. Dies gilt jedenfalls in der Zeit vor Ergehen des Urteils des BVerfG vorn 28.03.2006.
2. Der Beschuldigte hat einen Anspruch auf Entschädigung nach dem StrEG für die erlittenen strafprozessualen Maßnahmen.

Landgericht Regensburg, Beschluss v. 22.12.2006 - Az.: 1 Qs 106/2006
Leitsatz:

Das Vermitteln von Sportwetten nach England an einen dort konzessionierten Buchmacher ohne verwaltungsrechtliche Erlaubnis des Freistaats
Bayern ist - jedenfalls in der Zeit vor Ergehen des Urteils des BVerfG v. 28.03.2006, Az.
1 BvR 1054/01 - nicht strafbar, da
das staatliche Wettmonopol verfassungswidrig ist.

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss v. 19.12.2006 - Az.: 11 ME 253/06