Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 01.02.2007 - Az.: 6 U 37/06
- Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 01.02.2007 - Az.: 6 U 108/06
- Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 01.02.2007 - Az.: 6 U 108/06
- Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss v. 29.01.2007 - Az.: OVG 1 S 109.06
- Verwaltungsgerichtshof Baden-Wuerttemberg, Beschluss v. 25.01.2007 - Az.: 6 S 2964/06
- Leitsatz:
1. Das baden-württembergische Sportwettenrecht verstößt (derzeit) gegen EU-Recht.
2. Das Verbot, private Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter zu vermitteln, ist daher rechtswidrig. - Landgericht Memmingen, Beschluß v. 24.01.2007 - Az.: 2 Qs 139/06
- Leitsatz:
1. Das Vermitteln von privaten Sportwetten an einen ausländischen europäischen Anbieter ist straflos, da das EU-Gemeinschaftsrecht die Anwendung des nationalen § 284 StGB ausschließt. Dies gilt jedenfalls in der Zeit vor Ergehen des Urteils des BVerfG vorn 28.03.2006.
2. Der Beschuldigte hat einen Anspruch auf Entschädigung nach dem StrEG für die erlittenen strafprozessualen Maßnahmen. - Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 22.01.2007 - Az.: 11 W 25/06
- Leitsatz:
Aus einer reinen Domain-Bezeichnung (hier: www.lotto-betrug.de) lässt sich weder eine wahre noch unwahre Tatsachenbehauptung herleiten. Denn der
durchschnittlich informierte Internetnutzer entnimmt einem Domainnamen nicht die Information, dass die dort Genannten strafbare Handlungen begangen hätten, die unter den Straftatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) fallen, und/oder wegen Betrugs verurteilt worden sind.
Hinweis:
Das OLG Frankfurt bestätigt damit die Entscheidung des LG Frankfurt (Beschl. v. 30.03.2006 - Az.: 2/03 0 112/05) aus der 1. Instanz. - Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss v. 18.01.2007 - Az.: 1 Bs 281/06
- Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss v. 10.01.2007 - Az.: 1 K 2123/06
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss v. 09.01.2007 - Az.: 7 L 1631/06
- Leitsatz:
1. Unterhaltungsspielgeräte, bei denen der Spieler mittels Spielpunkten Berechtigung zum Weiterspielen erlangen kann, verstoßen gegen § 6a SpielVO.
2. Das Vergünstigungsverbot des § 9 Abs.2 SpielVO ist umfassend zu verstehen. Es erfasst jede Art von Jackpots, auch ungekoppelte.

