Urteile chronologisch

Landgericht Hannover, Urteil v. 28.01.2009 - Az.: 21 O 105/08
Leitsatz:

Tipp24 hat als gewerblicher Spielvermittler keinen Anspruch gegen die Landeslotteriegesellschaft Niedersachsen auf Einlieferung seiner über das Internet geworbenen Lotterielose. Ein dahingehender Vertrag verstößt gegen Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages und ist nichtig.

Landgericht Kiel, Urteil v. 23.01.2009 - Az.: 14 O 145/08
Leitsatz:

Ein gewerblicher Spielevermittler hat keinen Anspruch gegen die Landeslotteriegesellschaft Schleswig-Holstein auf Einlieferung seiner über das Internet geworbenen Lotterielose. Ein dahingehender Vertrag verstößt gegen Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages und ist nichtig.

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss v. 22.01.2009 - Az.: 5 L 418/08.WI
Leitsatz:

Die Begrenzung terrestrischer Annahmestellen für Lotterien durch Nichtzulassung gewerblicher Spielvermittler in Hessen ist rechtlich nicht zu beanstanden.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 22.01.2009 - Az.: I ZR 31/06
Leitsatz:

Die Werbung damit, dass in einer Angebotswoche jeder 100. Einkauf gratis sei, ist nicht unlauter. Die Käufer können mit einem derartigen Anreiz umgehen, eine unsachgemäße Beeinflussung der Kaufentscheidungen steht nicht zu befürchten.

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss v. 20.01.2009 - Az.: 1 W 6/09
Leitsatz:

Ein gewerblicher Spielvermittler hat einen Anspruch gegen die Landeslotteriegesellschaft auf Einlieferung seiner über das Internet geworbenen Lotterielose.

Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 15.01.2009 - Az.: 4 E 1358/08
Leitsatz:

Selbst wenn in laufenden Parallelverfahren über gleiche Rechtsfragen wie im vorliegenden Verfahren zu entscheiden ist, ist keine Aussetzung des vorliegenden Verfahrens geboten. Ein Grund, die Rechtsschutzgewährung im vorliegenden Fall aufzuschieben, liegt nicht vor.

Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 07.01.2009 - Az.: 213 Ds / 3301 Js 288/07
Leitsatz:

1. Poker ist überwiegend zufallsbezogen und somit ein Glücksspiel.
2. Werden die Eintrittsgelder iHv. 15,- EUR bei einem Pokerturnier ausschließlich zur Deckung der anfallenden Kosten (z.B. Lokalmiete, Personal) verwendet und die Hauptpreise durch Sponsoren finanziert, fehlt es jedoch am glücksspielrechtlichen Merkmal des Einsatz iSd. § 284 StGB, so dass kein strafbares Glücksspiel vorliegt.

Landgericht Koblenz, Urteil v. 23.12.2008 - Az.: 4 HK O 133/08
Leitsatz:

Werbemaßnahmen, die im Zusammenhang mit staatlichem Glücksspiel erfolgen, sind dann unzulässig, wenn sie zur Teilnahme motivieren, nicht auf eine mögliche Suchtgefahr hinweisen und Minderjährige zum Glücksspiel animieren.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 19.12.2008 - Az.: 408 O 178/07
Leitsatz:

1. Ein privater Spielvermittler, der die Teilnahme an den staatlichen Lotterien vermittelt, darf nicht mit den Aussagen "STAATLICH" und "VERTRAUENSGARANTIE" werben.
2. Wird nicht bei allen angebotenen Glücksspielen eines Spielvermittlers der gesamte Einsatz an die Spielveranstalter weitergeleitet, darf der Spielvermittler nicht mit den Aussagen "KOSTENLOS" oder "SERVICE OHNE EXTRA-GEBÜHREN" werben.
3. Über die Zusammensetzung der anfallenden Gebühren muss ein Internet-Vermittler den Teilnehmer vorab per E-Mail unterrichten.
4. Die Versendung von E-Mail-Newslettern ohne Einwilligung ist unlauter. Gewinnbenachrichtigungen dürfen aber durch werbende Inhalte ergänzt werden.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 18.12.2008 - Az.: III ZR 132/08
Leitsatz:

Die Verjährung eines Bereicherungsanspruchs wegen getätigter Zuwendungen im Rahmen eines Schenkkreises (Schneeballsystems) beginnt im Jahr der Zuwendung zu laufen.