Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 04.06.2009 - Az.: 6 U 261/07
Leitsatz:

Es ist verboten, öffentliche Glücksspiele - hier Sportwetten zu festen Gewinnquoten - im Internet anzubieten. Dieses im Glücksspielstaatsvertrag normierte Verbot verstößt nicht gegen Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 04.06.2009 - Az.: 6 U 93/07
Leitsatz:

Es ist verboten, öffentliche Glücksspiele - hier Sportwetten zu festen Gewinnquoten - im Internet anzubieten. Dieses im Glücksspielstaatsvertrag normierte Verbot verstößt nicht gegen Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 28.05.2009 - Az.: Xa ZR 9/08
Leitsatz:

Die Vereinbarung einer Prämie für den Gewinn des Meisterschaftstitels ist keine Schenkung, da die Zahlung von einer Gegenleistung abhängt. Das Gewinnversprechen unterliegt damit nicht den Formvorschriften der Schenkung und kann daher auch mündlich geschlossen werden.

Landgericht Wiesbaden, Urteil v. 28.05.2009 - Az.: 13 O 52/09
Leitsatz:

Die Lotto-Reklame "Das Lotto-MusikDing", welche mit Konzerttickets als garantiertem Zusatzgewinn wirbt, ist wettbewerbswidrig. Dies gilt vor allem dann, wenn dem Kunden suggeriert wird, dass das Konzerticket auf jeden Fall Bestandteil des "Lotto-MusikDings" ist.

Verwaltungsgericht Duesseldorf, Beschluss v. 18.05.2009 - Az.: 27 L 1139/08
Leitsatz:

1. Das im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Verbot, im Internet Glücksspiele zu veranstalten oder zu vermitteln sowie die entsprechenden Regelungen in Nordrhein-Westfalen sind nach überschlägiger Prüfung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren verfassungs- und europarechtlich nicht zu beanstanden.
2. Die zuständige Behörde kann von einem Glücksspielanbieter verlangen, den Aufenthaltsort der Spielteilnehmer abzufragen und über Geolokalisation zu verifizieren sowie ggf. den Spieler von der Teilnahme auszuschließen.

Verwaltungsgericht Duesseldorf, Beschluss v. 18.05.2009 - Az.: 27 L 9/09
Leitsatz:

Wird die Dekonnektierung einer Internetadresse aufgrund eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag durch die zuständige Behörde angeordnet, ist diese Anordnung räumlich auf das jeweilige Bundesland beschränkt. Da sich eine Dekonnektierung aber weltweit auswirkt, überschreitet die Landesbehörde ihre Ermächtigung.

Oberlandesgericht Saarland, Beschluss v. 07.05.2009 - Az.: 1 U 601/08
Leitsatz:

1. "Win Fonds" sind Glücksspiele.
2. Wer dem Kunden die Möglichkeit zur Teilnahme und anderen Gewinnspielen mittels "Win Fonds" anbietet, handelt als gewerblicher Spielvermittler.

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 06.05.2009 - Az.: 9 U 117/09
Leitsatz:

Die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH darf nicht für die Glücksspiellotterie "6 aus 49" mit einem Jackpot werben, wenn die im Glücksspielstaatsvertrag festgeschriebene Information fehlt wie hoch die Wahrscheinlichkeit von Gewinn und Verlust ist.

Landgericht Berlin, Urteil v. 05.05.2009 - Az.: 103 O 56/09
Leitsatz:

Die Oster-Aktion "Oster-Rubbellose" im Osterkorb verstößt gegen glücksspielrechtliche Vorschriften. Die Reklame sei nicht sachlich gehalten und animiere durch die besondere Aufmachung der Abbildung zum Spielen.

Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 04.05.2009 - Az.: 13 U 42/09 (Kart)
Leitsatz:

1. Die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages, die auch das Glücksspielverbot im Internet normieren, sind mit EU-Recht vereinbar.
2. Das private Wettunternehmen wird in seiner Tätigkeit durch das Verbot zwar eingeschränkt, diese Beschränkung ist aber zur Verhinderung von Spielsucht gerechtfertigt.