Bundesrat stimmt Geschäftsgeheimnisgesetz zu: Inkrafttreten in Kürze

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag dem Geschäftsgeheimnisgesetz zugestimmt, sodass die neue Regelung in Kürze in Kraft treten kann. Mit dem neuen Gesetz wird es erstmals eine eigenständige Regelung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen geben. Die bislang nur rudimentären Regelungen wurden grundlegend reformiert.

In unserer heutigen digitalisierten Welt ist der Diebstahl von wichtigen Geschäftsgeheimnissen häufig nur einen Mausklick entfernt. Aktuelle Statistiken offenbaren, dass die unerlaubte Entwendung von wichtigen Informationen inzwischen weitverbreitet ist. Auch Sie als Unternehmer sind von der Gesetzesreform betroffen. Denn nicht nur das allseits bekannte Coca-Cola-Rezept ist ein Geschäftsgeheimnis, sondern vielmehr Ihr gesamtes betriebliches Know-How Ihres Unternehmens ist schützenswert. Daher gilt: Ihr Wissen ist Ihr Kapital. Schützen Sie es!

Daher haben wir bereits seit längerem - in der für den Sie als praktischen Anwender gebotenen Kürze - nachfolgende Punkte erläutert:

- Ab wann gilt das neue GeschGehG?
- Welchen Inhalt hat das neue GeschGehG?
- Welche materiell-rechtlichen Änderungen enthält das neue GeschGehG?
- Wann ist eine Information von wirtschaftlichem Wert?
- Welche konkreten Geheimhaltungsmaßnahmen sind erforderlich?
- Wer kann Inhaber eines Geschäftsgeheimisses sein?
- Gegen welche Handlungen kann sich der Inhaber wehren?
- Gegen welche Handlungen kann sich der Inhaber nicht wehren?
- Welche Ansprüche stehen dem Inhaber gegen den Verletzer zu?
- Was gilt für die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche?
- Welche Sanktionen drohen dem Verletzer?

Sie finden die RechtsFAQ hier.

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