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Verwaltungsgericht Schleswig

Beschluss v. 23.08.2006 - Az.: 12 B 43/06

Tenor

In der Verwaltungsrechtssache (...) hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht - 12. Kammer - am 23. August 2006 beschlossen:

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruches des Antragstellers vom 11.07.2006 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 10.07.2006 wird wiederhergestellt.

2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5000 € festgesetzt.

 

Sachverhalt

(vgl. Entscheidungsgründe)