Urteile neu online gestellt

 
Verwaltungsgericht Duesseldorf, Beschluss v. 09.05.2006 - Az.: 3 L 657/06
Leitsatz:

Der Betrieb ein Jackpot-Systems verstößt gegen das Vergünstigungsverbot des § 9 Abs. 2 SpielVO.

Verwaltungsgericht Duesseldorf, Beschluss v. 20.06.2006 - Az.: 3 L 937/06
Leitsatz:

1. Der Betrieb ein Jackpot-Systems verstößt gegen das Vergünstigungsverbot des § 9 Abs. 2 SpielVO.

2. Für das Verbot des § 9 Abs. 2 SpielVO ist es unerheblich, ob eine Vergünstigung durch den Spielhallenbetreiber oder einen Dritten geschieht.

 

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 18.12.2006 - Az.: 4 B 1019/06
Leitsatz:

1. Das Vergünstigungsverbot des § 9 Abs. 2 SpielVO ist umfassend zu verstehen und verbietet jede Form der zusätzlichen Gewinnchance oder sonstigen finanziellen Vergünstigungen, somit insbesondere auch Jackpots.

2. Für das Verbot des § 9 Abs. 2 SpielVO ist es unerheblich, ob eine Vergünstigung durch den Spielhallenbetreiber selber oder einen Dritten geschieht.

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 29.11.2006 - Az.: 2 StR 55/06
Leitsatz:

Angesichts der Entscheidungen des BVerfG (Urt. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) und der "Gambelli"-Entscheidung des EuGH (Urt. v. 06.11.2003 - Az.: C-243/01) bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich einer Verurteilung wegen unerlaubter gewerbsmäßiger Veranstaltung eines Glücksspiels. Das Verfahren ist vielmehr nach § 153 StPO einzustellen.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 06.12.2006 - Az.: 5 U 9/06
Leitsatz:

Die Vorschriften für gewerbliche Spielvermitter nach § 14 LotterieStV sind auch für ausländische gewerbliche Spielvermittler anwendbar, wenn der Anbieter sich gezielt an den deutschen Kundenkreis wendet. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anbieter über eine DE-Domain wirbt, die Zahlungsabwicklung in Deutschland erfolgt und ausschließlich die Teilnahme an Glücksspielen des Deutschen Toto-Lotto-Blocks anbietet.

 

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 04.12.2006 - Az.: 22 U 250/05
Leitsatz:

1. Im Falle einer Spieler-Selbstsperre trifft die Spielbank eine Überwachungspflicht, dass der gesperrte Spieler auch am sog. "Kleinen Spiel" nicht teilnehmen kann.

2. Verletzt die Spielbank diese Überwachungspflicht, hat der Spieler einen Schadensersatzanspruch auf Erstattung der verspielten Geldbeträge.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss v. 09.01.2007 - Az.: 7 L 1631/06
Leitsatz:

1. Unterhaltungsspielgeräte, bei denen der Spieler mittels Spielpunkten Berechtigung zum Weiterspielen erlangen kann, verstoßen gegen § 6a SpielVO.

2. Das Vergünstigungsverbot des § 9 Abs.2 SpielVO ist umfassend zu verstehen. Es erfasst jede Art von Jackpots, auch ungekoppelte.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss v. 05.01.2007 - Az.: 7 L 1605/06
Leitsatz:

1. Unterhaltungsspielgeräte, bei denen der Spieler mittels Spielpunkten Berechtigung zum Weiterspielen erlangen kann, verstoßen gegen § 6a SpielVO.

2. Das Vergünstigungsverbot des § 9 Abs.2 SpielVO ist umfassend zu verstehen. Es erfasst jede Art von Jackpots, auch ungekoppelte.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 22.01.2007 - Az.: 11 W 25/06
Leitsatz:

Aus einer reinen Domain-Bezeichnung (hier: www.lotto-betrug.de) lässt sich weder eine wahre noch unwahre Tatsachenbehauptung herleiten. Denn der

durchschnittlich informierte Internetnutzer entnimmt einem Domainnamen nicht die Information, dass die dort Genannten strafbare Handlungen begangen hätten, die unter den Straftatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) fallen, und/oder wegen Betrugs verurteilt worden sind.

Hinweis:


Das OLG Frankfurt bestätigt damit die Entscheidung des LG Frankfurt (Beschl. v. 30.03.2006 - Az.: 2/03 0 112/05) aus der 1. Instanz.

Landgericht Hannover, Urteil v. 15.03.2007 - Az.: 23 O 99/05
Leitsatz:

Das Anbieten der staatlichen Lotterie "Quicky" außerhalb von Toto-Lotto-Annahmestellen ist wettbewerbswidrig.

Hinweis: Das Urteil wurde teilweise in der Berufungsinstanz bestätigt: OLG Celle (Urt. v. 05.09.2007 - Az.: 13 U 62/07)