Urteile nach Gerichten

Bundesgerichtshof, Urteil v. 09.06.2005 - Az.: I ZR 279/02
Leitsatz:

1. Wird im Zusammenhang mit der Mitteilung, der angeschriebene Verbraucher habe einen der abgebildeten Gewinne auf jeden Fall gewonnen, auf eine "Gewinn-Auskunft" unter Angabe einer 0190-Telefonnummer hingewiesen, so ist dies irreführend, wenn dem Verbraucher unter der entgeltpflichtigen Telefonnummer nicht die erwartete Auskunft über seinen Gewinn erteilt wird, sondern die Gewinne nur allgemein beschrieben werden.
2. Eine Aufforderung, einen Kostenbeitrag zum Gewinnspiel zu leisten, rechnet zu dessen Teilnahmebedingungen. Dieser Teilnahmebedingung fehlt die gebotene Eindeutigkeit, wenn der Verbraucher nicht erkennen kann, wofür der angeforderte "Organisationsbeitrag" verwendet wird

Bundesgerichtshof, Urteil v. 01.12.2005 - Az.: III ZR 191/03
Leitsatz:

a) Für die Klage aus einer Gewinnzusage (§ 661a BGB), die nicht zu einer Warenbestellung geführt hat, ist der internationale Gerichtsstand des Vertrags (Art. 5 Nr. 1 Halbsatz 1 EuGVÜ) eröffnet.
b) Der Ort, "an dem die Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre" (Art. 5 Nr. 1 Halbsatz 1 EuGVÜ), ergibt sich aus dem - nach dem internationalen Privatrecht des angerufenen Gerichts - zu bestimmenden nationalen Recht.
c) Art. 34 des (deutschen) EGBGB beruft für die Entscheidung über Ansprüche aus Gewinnmitteilungen das deutsche Recht ( § 661a BGB).
d) Der nach deutschem Recht bestimmte Ort, "an dem die Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre" (Art. 5 Nr. 1 Halbsatz 1 EuGVÜ), liegt im Fall der Gewinnzusage (§ 661a BGB) am Wohnsitz des Adressaten der Gewinnzusage.

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 19.01.2006 - Az.: I ZB 11/04
Leitsatz:

1. Der Begriff "Lotto" stellt eine beschreibende Angabe eines
Glücksspiels dar, auch wenn sich die Bedeutung des Begriffs für Teile
des Verkehrs inzwischen auf eine bestimmte Art eines Glücksspiels (z.B.
"6 aus 49") eingeengt hat.
2. Ein Begriff, der ein Produkt der Gattung nach glatt beschreibt, ist
nur dann als Marke im Verkehr durchgesetzt i.S. von § 8 Abs. 3 MarkenG,
wenn ein weit überwiegender Teil der angesprochenen Verkehrskreise
darin einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft des Produkts
erblickt.

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 29.11.2006 - Az.: 2 StR 55/06
Leitsatz:

Angesichts der Entscheidungen des BVerfG (Urt. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) und der "Gambelli"-Entscheidung des EuGH (Urt. v. 06.11.2003 - Az.: C-243/01) bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich einer Verurteilung wegen unerlaubter gewerbsmäßiger Veranstaltung eines Glücksspiels. Das Verfahren ist vielmehr nach § 153 StPO einzustellen.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 30.05.2008 - Az.: 1 StR 166/07
Leitsatz:

1. Zum Zusammenhang zwischen Werbeaussage und beworbener Ware oder Leistung als Voraussetzung strafbarer Werbung
2. Werden Kunden mittels strafbarer Werbung zu Warenbestellungen veranlasst, sind die Kaufpreiszahlungen, welche die Kunden dafür an den Täter oder Drittbegünstigten leisten, von diesem aus den Taten erlangt und unterliegen - unbeschadet vorrangiger Ansprüche von Verletzten - in vollem Umfang dem Verfall.
3. Infolge der strafbaren Werbung können den Bestellern Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung jeweils in Höhe des gezahlten Kaufpreises zustehen, die den Verfallsbetrag vermindern.

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 09.06.2015 - Az.: 3 StR 45/15
Leitsatz:

Kein Computerbetrug bei Vortäuschen eines kostenpflichtigen Gewinnspiel-Eintragungs-Service.

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 10.02.2011 - Az.: I ZR 73/09
Leitsatz:

Angebot und Bewerbung von Glücksspielen durch private Anbieter während der vom Bundesverfassungsgericht bestimmten Übergangszeit – Bandenwerbung

Bundesgerichtshof, Urteil v. 28.09.2011 - Az.: I ZR 43/10
Leitsatz:

Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet wirksam

Bundesgerichtshof, Urteil v. 28.09.2011 - Az.: I ZR 30/10
Bundesgerichtshof, Urteil v. 28.09.2011 - Az.: I ZR 189/08
Leitsatz:

Wettbewerbsverstoß eines ausländischen Anbieters von Sportwetten via Internet: Vereinbarkeit des gesetzlichen Verbots in der Bundesrepublik Deutschland mit Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht