Urteile nach Gerichten

Bundesgerichtshof , Urteil v. 26.02.2009 - Az.: I ZR 222/06
Leitsatz:

1. Ein Unternehmen, welches sein Konzept zur Qualitätssicherung von "MacDent"-Zahnarztpraxen mit einem Gewinnspiel bewirbt, handelt nicht wettbewerbswidrig.
2. Die Werbemaßnahme verstößt nicht bereits deshalb gegen Vorschriften der ärztlichen Berufsordnung, weil die Werbung das Unternehmenskonzept nur schlagwortartig umreißt. Der durchschnittliche Verbraucher erwartet nicht, dass auf einer Werbepostkarte das gesamte Konzept in seinen Einzelheiten vorgestellt wird.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 02.07.2009 - Az.: I ZR 147/06
Leitsatz:

Wird gegenüber Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern für die Vermittlung von Vorratsgesellschaften mit einer attraktiven Gewinnchance (hier: Smart Cabrio) geworben, liegt eine unsachgemäße Beeinflussung vor, die zur Wettbewerbswidrigkeit des Gewinnspiels führt, weil die angesprochenen Verkehrskreise die Interessen Dritter zu wahren haben.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 02.12.2009 - Az.: I ZR 91/06
Leitsatz:

Da im Jahr 2004 die Durchführung, Veranstaltung und Vermittlung von Online-Sportwetten nicht als illegales Glücksspiel eingestuft wurden, stellte das Anbieten der privaten Sportwetten keine unlautere Wettbewerbshandlung dar. Das damals geltende staatliche Wettmonopol war mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Berufsfreiheit nicht vereinbar.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 05.10.2010 - Az.: I ZR 4/06
Leitsatz:

1. Das nationale wettbewerbsrechtliche Kopplungsverbot, wonach die Teilnahme von Gewinnspielen nicht mit dem Absatz von Waren oder Dienstleistungen verbunden werden darf, verstößt gegen EU-Recht und ist daher unwirksam.
2. Die Teilnahme an einem Gewinnspiel darf somit grundsätzlich mit dem Absatz von Waren oder Dienstleistungen gekoppelt werden.
3. Nur ausnahmeweise in besonderen Einzelfällen kann eine solche Kopplung wettbewerbswidrig sein. U.a. insbesondere dann, wenn der Verbraucher in die Irre geführt wird oder das Verhalten des Unternehmers nicht der beruflichen Sorgfaltspflicht entspricht.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 16.12.2010 - Az.: I ZR 149/08
Leitsatz:

Das Kundenmagazin einer Lottogesellschaft, welches den Titel "Spiel mit" trägt, stellt eine unzulässige Werbung dar, die gegen die glücksspielrechtlichen Vorschriften verstößt. Der Imperativ fordert den Kunden bewusst und massiv zum Lottospiel auf, so dass dieser verleitet wird, an Glücksspielen teilzunehmen.

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss v. 07.07.2006 - Az.: 3 L 336/06
Leitsatz:

1. Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden.
2. Das vom BVerfG (Urt. v. 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01) verlangte Mindestmaß an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung des staatlichen Monopols ist in Nordrhein-Westfalen gegeben, da entsprechende Maßnahmen im Bundesland eingeleitet wurden.

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss v. 20.07.2006 - Az.: 3 L 295/06
Leitsatz:

Spielgeräte, die eine Berechtigung zum Weiterspielen als auch mit der Möglichkeit einer Chancenerhöhung durch eine Risikotaste ausgestattet sind, fallen unter das Fun Games-Verbot des § 6 a SpielVO.

Verwaltungsgericht Aachen, Urteil v. 20.12.2007 - Az.: 8 K 110/07
Leitsatz:

1. Die Werbung für private Sportwetten im Internet ist rechtswidrig.
2. Das staatliche Glücksspiel-Monopol ist mit dem EU-Recht vereinbar.

Landgericht Amberg, Urteil v. 08.04.2019 - Az.: 41 HK O 932/18
Leitsatz:

Teilnahmebedingungen bei Gewinnspiel müssen ausreichend transparent angegeben werden.

Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil v. 13.10.2005 - Az.: AN 4 K 05.01765