Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 03.03.2008 - Az.: VI-Kart 19/07 (V)
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 06.06.2007 - Az.: VI-U (Kart) 26/07
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 08.08.2007 - Az.: VI - U 40/06 (Kart)
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 10.08.2005 - Az.: 34 0 78/05
- Leitsatz:
1. Auch ein öffentlich-rechtlicher Träger, der für mehrere Bundesländer eine Klassenlotterie veranstaltet, kann sich auf privatrechtliche und somit auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche berufen, da das Vertragsverhältnis mit den Spielern zivilrechtlich ausgeprägt ist.
2. Gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 3 LStV muss ein gewerblicher Spielvermittler den Spieler vor Vertragsschluß in Textform klar und verständlich auf den für die Spielteilnahme an den Veranstalter weiter zu leitenden Betrag hinweisen. Eine rein telefonische Aufklärung reicht nicht aus.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 07.03.2007 - Az.: 38 O 145/06
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 07.03.2007 - Az.: 38 O 145/06
- Oberlandesgericht Duesseldorf_1, Urteil v. 06.06.2007 - Az.: VI-U (Kart) 26/06
- Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 10.10.2019 - Az.: 8 O 398/18
- Leitsatz:
Keine Prüfpflichten für Kreditkarten-Anbieter bei illegalem Glücksspiel
- Amtsgericht Erlangen, Beschluss v. 28.09.2007 - Az.: 1 Ds 905 Js 148029/06
- Leitsatz:
Auch für die Zeit nach dem Sportwetten-Urteil des BVerfG (Urt. v. 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01) liegt in dem Veranstalten oder Vermitteln von privaten Sportwetten keine strafbare Handlung, da es weiterhin an einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage für eine Verurteilung fehlt.
- Landgericht Essen, Beschluss v. 15.11.2006 - Az.: 41 O 147/05
- Leitsatz:
Auch wenn sich 95% der betreffenden Wettbewerber (hier: Spielhallenbetreiber, die Fun Games anbieten) rechtswidrig verhalten, führt dies nicht zur Rechtmäßigkeit der eigenen, wettbewerbswidrigen Handlung. Für die Annahme der Wettbewerbswidrigkeit reicht es schon aus, wenn ein einziger Wettbewerber, der sich rechtskonform verhält, beeinträchtigt wird.