Urteile nach Gerichten
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 17.08.2011 - Az.: I ZR 223/10
- Leitsatz:
Verfolgung von Wettbewerbsverstößen der staatlichen Lottogesellschaften: Klagebefugnis eines Verbandes der privaten Glücksspielwirtschaft
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 18.10.2012 - Az.: III ZR 196/11
- Leitsatz:
Sportwetten
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 20.12.2012 - Az.: 4 StR 125/12
- Leitsatz:
Sportwettenbetrug: Erregung eines Irrtums durch konkludente Täuschung über die Manipulationsfreiheit der gewetteten Spiele; Bestimmung des Vermögensschadens
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 07.11.2013 - Az.: 5 StR 377/13
- Leitsatz:
Spielsucht: Voraussetzungen für die Annahme einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 22.01.2014 - Az.: 5 StR 468/12
- Leitsatz:
Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug: Beihilfehandlung des Betreibers eines Lastschriftunternehmens bei Abrechnung betrügerisch erlangter Vermögensvorteile durch einen Gewinnspieleintragungsservice; Beihilfevorsatz bei vorgestellter Möglichkeit einer St
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 11.03.2014 - Az.: 4 StR 479/13
- Leitsatz:
Voraussetzungen eines Wettbetruges im Falle von Sportwetten
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 16.04.2015 - Az.: 1 StR 490/14
- Leitsatz:
Fälschung technischer Aufzeichnungen: Veränderung des Ausdrucks über Umsatzerlöse durch Zugriff auf den Aufzeichnungsvorgang in einem Geldspielautomaten; Hinterziehung von Vergnügungsteuer in Baden-Württemberg
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 27.02.2020 - Az.: 3 StR 327/19
- Leitsatz:
1. Handelt der Täter ohne behördliche Erlaubnis, so kommt es für die Erfüllung des Tatbestands des § 284 Abs. 1 StGB nicht darauf an, ob sein Vorhaben materiellrechtlich genehmigungsfähig ist.
2. Beeinträchtigt eine Versagung der Erlaubnis den Täter in seinem Recht auf Freiheit der Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 GG, so entfällt die Strafbarkeit nach § 284 Abs. 1 StGB gleichwohl jedenfalls dann nicht, wenn der gesetzliche Genehmigungsvorbehalt selbst verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
3. Europarechtliche Vorgaben stehen einer Strafbarkeit nach § 284 Abs. 1 StGB in Verbindung mit dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 (GlüStV) und dem Niedersächsischen Glücksspielgesetz (NGlüSpG) nicht entgegen.
- Bundesverfassungsgericht, Urteil v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01
- Leitsatz:
Ein staatliches Monopol für Sportwetten ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist.
- Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 04.07.2006 - Az.: 1 BvR 138/05
- Leitsatz:
1. Auch das staatliche Sportwetten-Monopol in Baden-Württemberg ist verfassungswidrig.
2. Ein staatliches Monopol für Sportwetten ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist. Es gelten die Ausführungen des BVerfG-Urteils vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01.